Lärmdebatte: Schienenbonus fällt
25.04.13 (Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld
Bislang gab es bei der Verkehrslärmschutzverordnung eine Regelung, die vorsah, 5 dB(a) von den Lärmbelastungen durch die Schiene abzuziehen. Damit darf Schienenlärm lauter sein als Straßenlärm, auch bei Lärmsanierungsmaßnahmen an Bestandsstrecken wurde der Schienenbonus berücksichtigt. Doch damit ist bald Schluss: Zum 1. Januar 2015 fällt die Regelung bei Eisenbahnstrecken, vier Jahre später auch bei Straßenbahninfrastruktur.
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