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Winfried Hermann: Keine Finanzzusage für den SPNV, viele Schuldzuweisungen

30.03.12 (Baden-Württemberg, Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld

Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) kündigte an, „alles zu tun“ um den SPNV im Ländle zu retten. Angesichts dramatischer Kostensteigerungen im Infrastrukturbereich gibt es existentielle Probleme. Hier sieht er den Bund in der Pflicht, dem einen Riegel vorzuschieben. Aber auch die Finanzierung von Stuttgart 21 aus den Regionalisierungsmitteln sieht er als große Schwierigkeit.

Hermann verweist darauf, dass die Vorgängerregierung einen „überteuerten Verkehrsvertrag“ mit der Deutschen Bahn abgeschlossen hat. „Die finanziellen Abgründe, in die wir schauen, sind das Erbe von vielen Jahren verfehlter Schienenpolitik der CDU. Die überhöhten Preise schlagen jetzt, wo der Finanzrahmen enger wird, voll durch.“ Eine Beihilfebeschwerde bei der Europäischen Kommission gegen den Vertrag, wie sie derzeit in den Verkehrsverbünden Rhein-Ruhr und Berlin-Brandenburg läuft, strebt er scheinbar nicht an.

Forderungen, das Budget aus dem Landeshaushalt aufzustocken, erteilt er derweil weder eine Zu- noch eine Absage. „Die Koalition ist sich einig: Wir wollen Baden-Württemberg zum Pionierland der nachhaltigen Mobilität machen. Deshalb müssen wir den Abbau von Nahverkehrszügen unbedingt vermeiden.“ Man arbeite daher in dieser Frage mit dem Finanz- und Wirtschaftsministerium zusammen.

Dabei sieht er vor allem die Bahndividende und die Gewinnabführungen aus den Sparten DB Regio und DB Netz als Problem. Beide seien eine faktische „Kürzung der Regionalisierungsmittel durch die Hintertür.“ Pikant: Die Bahndividende war aufgrund der Vorbereitung des von der rot-grünen Bundesregierung angestrebten Börsengangs in der mittelfristigen Finanzplanung ohnehin vorgesehen. Die Grünen sind erst gegen eine Bahnprivatisierung seit sie 2005 auf Bundesebene von der Regierung in die Opposition wechselten.

Bei der Stadtbahn Heilbronn ist derzeit eine auf 15 Jahre angelegte Direktvergabe an ein Konsortium aus DB Regio und der Albtal Verkehrsgesellschaft (AVG) geplant. Gegen diese scheint Hermann ebenfalls keine Einwände zu haben, obwohl sie nach dem Abellio-Urteil rechtswidrig ist. Auch das europäische Vergaberecht sieht bei Direktvergaben eine Höchstdauer von 15 Jahren vor. Bislang gab es aber keinerlei Beschwerden bei den zuständigen Vergabekammern.

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