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Stadtbahn Heilbronn: VCD fordert runden Tisch und Ausschreibung

09.03.12 (Baden-Württemberg) Autor:Stefan Hennigfeld

Angesichts der bestehenden Probleme beim Betrieb der Stadtbahnlinie S 4 auf der Strecke zwischen Heilbronn und Öhringen fordert der Verkehrsclub Deutschland (VCD) die Einführung eines runden Tisches, um die Sachstände mit allen Beteiligten zu besprechen und verbindliche Lösungen zu vereinbaren. Letzten Montag hat ein totes Tier in der Oberleitung die Stromversorgung für mehrere Stunden unterbrochen, die Fahrgäste standen ohne Informationen an den Haltestellen und es gab keinen Ersatzverkehr.

VCD-Regionalvorstand Hans-Martin Sauter: „Dieser schwarze Montag war für die Fahrgäste ein neuer Höhepunkt in einer scheinbar endlosen Pannenserie. So kann es nicht weitergehen.“ Der VCD kritisiert, dass sich weder die Albtalverkehrsgesellschaft (AVG) und DB Regio als Verkehrs-, noch die Deutsche Bahn als Infrastrukturbetreiber verantwortlich fühlen. Immer wieder gäbe es auf Heilbronner Stadtgebiet Verspätungen, vorzeitige Kurzwenden oder Totalausfülle.

Sauter: „Die Fahrgäste beklagen vor allem, dass sie oft überhaupt nicht informiert werden und ärgern sich zurecht. Offenbar verderben bei der Stadtbahn Heilbronn zu viele Köche den Brei.“ Deshalb fordert man eine engere Zusammenarbeit zwischen der Stadt und dem Landkreis Heilbronn sowie dem Land Baden-Württemberg als Aufgabenträger, DB Netz und Stadtwerke als Heilbronn als Infrastrukturunternehmen, DB Regio und AVG als Verkehrsbetriebe.

Darüber hinaus kritisiert der VCD die Direktvergabe der künftigen Stadtbahn Nord ab 2013 an AVG und DB Regio. Sauter: „Solche Geheimabsprachen führen zu überteuerten Kosten und bringen für die Fahrgäste keine Verbesserungen, das kann man eindeutig bei der S 4 sehen. Da diese Unternehmen offenbar noch nicht einmal in der Lage sind, eine einzige S-Bahnlinie ordentlich zu betreiben, ist abzusehen, dass sich das Chaos auf der S 4 ab 2013 auch ins Neckartal verlängern wird.“

Beim VCD verweist man auf das Abellio-Urteil, das Direktvergaben im Nahverkehr vergangenes Jahr verboten hat. Man solle statt dessen eine Ausschreibung „nach Recht und Gesetz“ machen. Die geltende Rechtsprechung ermöglicht allerdings erhebliche Leistungsausweitungen bei bestehenden Vergaben ohne dass es einer neuerlichen Ausschreibung bedarf. Zudem gibt es für andere Eisenbahnverkehrsunternehmen die Möglichkeit, die Vergabe juristisch anzufechten.

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