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Stuttgart 21: EBA muss Einsatz von Dieselrußfiltern besser kontrollieren

25.05.11 (Allgemein) Autor:Test Kunde

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) aufgefordert, den Einsatz von Dieselrußfiltern in den Fahrzeugen auf der Baustelle des umstrittenen Großprojekt Stuttgart 21 besser zu überwachen. Dies hatte es nach einem entsprechenden Urteil im Dezember 2010 nur unzureichend erledigt.

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Die Behörde und ein von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vertretener Kläger hatten sich Ende letzten Jahres in einem Vergleich geeinigt, dass die Baufahrzeuge einen entsprechenden Filter besitzen müssen – sofern dieser am Markt verfügbar ist. Sollte es Fahrzeuge geben, die denselben Arbeitsschritt durchführen können und über die Filter verfügen, so sind diese einzusetzen. Somit sollten ältere Maschinen nicht mehr eingestezt werden.

Ab Februar 2011 hatte die DB diesen Beschluss entsprechend zu beachten, doch die DUH und der Kläger stellten etliche Verstöße fest. Das EBA schritt allerdings in vielen Fällen nicht ein, weil laut Ansicht der Behörde für das jeweils eingesetzte Fahrzeug kein Filter zu beschaffen sei. Hierbei missachtete das Amt allerdings die Vorgabe, gegebenenfalls neuere Maschinen einsetzen zu lassen.

Im Rahmen des daraufhin von der DUH gestarteten Vollstreckungsverfahrens lenkte das Eisenbahnbundesamt nach Hinweisen des Gerichtes und den Beweisen seitens der Kläger ein. Die DUH hofft nun, dass die Behörde zukünftig – wie zugesagt – die Einhaltung besser überwacht und erhofft sich hier auch die Unterstützung der zuständigen Landesministerien.

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