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Antwort der GDL auf den offenen Brief der Arbeitgeber

05.04.11 (Allgemein) Autor:Jürgen Eikelberg

Am vergangenen Sonntag schrieben zahlreiche Arbeitgebervertreter einen offenen Brief an GDL-Chef Claus Weselsky. Darauf haben die in der GDL organisierten Betriebsräte einiger Privatbahnen nun geantwortet.

Sehr geehrter Herr Dr. Klaus Franke,
Sehr geehrter Herr Ronald R.F. Lünser,
Sehr geehrter Herr Andreas Ortz,
Sehr geehrter Herr Veit Salzmann,
Sehr geehrter Herr Hans Joachim Disch,
Sehr geehrter Herr Hans Leister,
Sehr geehrter Herr Wolfgang Birlin,
Sehr geehrter Herr Andreas Winter,
Sehr geehrter Herr Bernd Wölfel,
Sehr geehrter Herr Peter Runge,
Sehr geehrter Herr Andreas Putzer,
Sehr geehrter Herr Gerhard Knöbel,
Sehr geehrter Herr Rainer Blüm,

wir als in der GDL organisierte ArbeitnehmerInnen Ihrer Unternehmen, die ihre Verpflichtung aus § 74 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ernst nehmen, kritisieren auf das Schärfste, dass sie den Tarifkonflikt mit der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer in der Öffentlichkeit führen und damit weiter anheizen, statt am Verhandlungstisch nach Lösungen zu suchen. Wir sind es leid, auf Ihre scheinheiligen Argumente und die Ihrerseits vorgenommenen Verdrehungen der Tatsachen reagieren zu müssen.

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Wir als ArbeitnehmerInnen in G 6 Unternehmen haben beschlossen, Ihnen trotzdem zu antworten und zwar ausschließlich im Sinne der Beschäftigten. Wir haben bewusst die gleiche öffentliche Verfahrensweise wie Sie gewählt, nicht weil diese für zielführend erachten, sondern damit Ihre Behauptungen und Unwahrheiten nicht unwidersprochen bleiben. Im Rahmen einer zwischen uns abgestimmten Resolution fordern wir Sie allesamt nachdrücklich auf:

Beenden Sie endlich ihre Verweigerungshaltung und nehmen Sie Rücksicht auf unserer Kunden! Unterbreiten Sie deshalb der GDL Verhandlungsangebote auf Basis der Forderungen und erklären Sie, die Tarifverhandlungen vorbehaltlos wieder aufzunehmen.

Hören Sie auf, die Beschäftigten und unsere Kunden zu verunsichern, indem Sie sie aussperren oder Erklärungen abgeben, dass die Streiks angeblich rechtswidrig sind. Nach Beendigung des Tarifkonfliktes sind wir auf die Motivation aller Beschäftigten angewiesen. Tragen Sie deshalb schon heute zur Deeskalation des Tarifkonfliktes bei, indem Sie auf weitere rechtliche Maßnahmen gegenüber den streikwilligen Beschäftigten verzichten.

Hören Sie auf, den Beschäftigten unseriöse Angebote wie Streikbrecherprämien, Einmalzahlungen oder auch einzelvertragliche Einkommenserhöhungen zu unterbreiten beziehungsweise den Betriebsräten nach § 77 Abs. 3 BetrVG rechtswidrige und nichtige Betriebsvereinbarungen anzubieten. Nur Tarifverträge bieten die notwendige Rechtssicherheit für die Beschäftigten. Alle Beschäftigten haben aufgrund der Tarifpluralität einen Anspruch auf Tarifverträge mit ihrer Gewerkschaft.

Hören Sie im Sinne der Kunden und unserer Beschäftigten auf, öffentlich mit Halbwahrheiten zu operieren. Tarifkonflikte löst man am Verhandlungstisch und nicht in der Öffentlichkeit.

Glauben Sie wirklich, dass Ihre ArbeitnehmerInnen so unverantwortlich sind, gegen ihre eigenen Interessen, womöglich für niedrigere Einkommen und schlechtere Arbeitsbedingungen zu streiken?

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Im Nachgang haben wir Ihre Behauptungen einer eingehenden Bewertung unterzogen:

Behauptung Privatbahnen:
Die GDL will über den Tarifkonflikt einen Alleinvertretungsanspruch für die gesamte Berufsgruppe der Lokomotiv- und Triebfahrzeugführer erreichen.

Richtig ist:
Die GDL vertritt mehr als 75 Prozent aller bei deutschen Eisenbahnverkehrs- und -infrastrukturunternehmen beschäftigten Lokomotivführer. Und zwar nicht nur der organisierten, sondern aller Lokomotivführer. Damit ist die GDL unzweifelhaft der zuständige Berufsverband für diese Berufsgruppe und die zuständige Tarifvertragspartei für alle Lokomotivführer, auch in unseren Unternehmen. Trotzdem und das hat die GDL immer wieder betont, ist sie bereit, sowohl den geforderten Rahmentarifvertrag als auch die angebundenen Haustarifverträge ausschließlich auf ihre Mitglieder zu beschränken. Schließlich leben wir im Zeitalter der Tarifpluralität, was Sie sicherlich bedauern und das Rad der Zeit auch gerne wieder zurückdrehen würden. Doch seien Sie versichert, dass es dazu aufgrund der offensichtlichen Verfassungswidrigkeit eines derartigen Gesetzes nicht kommen wird.

Behauptung Privatbahnen:
Für unsere mittelständisch operierenden Unternehmen bedeutet eine Zustimmung von unserer Seite die Spaltung unserer Belegschaft in zwei Klassen.

Falsch:
Diese Behauptung ist geradezu lächerlich. Ihre Unternehmen sind keine mittelständischen Unternehmen. Für sie gilt in weit überwiegender Anzahl die Konzernvermutung mit Beherrschung durch ihre Mehrheitsgesellschafter, was wir in unserer täglichen Arbeit jeden Tag bei Entscheidungen erleben. Hinter den Gesellschaftern stehen entweder riesige (ausländische) Staatskonzerne oder die öffentliche Hand als Eigentümer. Das wichtigste ist aber, dass Lokomotivführer eine für Mensch und Material enorm verantwortungsvolle Tätigkeit leisten. Darüber hinaus bringt die Tätigkeit eines Lokomotivführers eine ganze Reihe von spezifischen Belastungen mit sich, die in spezifischen Tarifverträgen entsprechend geregelt werden müssen. Das hat nichts mit Spaltung zu tun.

Behauptung Privatbahnen:
Die Strategie der GDL besteht darin – und dies nicht zum ersten Mal –, einen Tarifabschluss mit der anderen größeren Gewerkschaft abzuwarten, um die Ergebnisse zu toppen und dadurch sich als „bessere“ Gewerkschaft darzustellen.

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Falsch:
Die GDL macht seit Jahren erfolgreiche Tarifpolitik, auch in unseren Unternehmen. Richtig ist, dass es Ihnen in der Vergangenheit teilweise gelungen ist unter Zuhilfenahme willfähriger Gewerkschaften für Sie sehr vorteilhafte, für unsere Beschäftigten nachteilige niedrige Tarifbedingungen zu verankern. In vielen Unternehmen konnte die GDL diese Tarifbedingungen bereits in der Vergangenheit für alle Beschäftigten über Haustarifverträge verbessern. Die GDL hat Ihnen vor Monaten in den Verhandlungen mit Ihren Konzernobergesellschaften unsere Forderungen umfangreich erläutert. Ihre Konzernobergesellschaften haben diese Verhandlungen anfangs konstruktiv geführt und Zwischenergebnisse, beispielsweise zur Tarifstruktur und zum Betreiberwechsel erzielt: bis zu dem Tage, an dem Sie sich auf einen sogenannten Branchentarifvertrag (BranchenTV) mit der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG geeinigt haben. Genau an diesem Tag haben Sie die Tarifverhandlungen scheitern lassen und der GDL mit der Behauptung, der BranchenTV gelte auch für GDL-Mitglieder, den Stuhl vor die Tür gesetzt. Sie tragen also die gesamthafte Verantwortung für die Eskalation des Tarifkonfliktes.

Behauptung Privatbahnen:
Das Überstülpen aller Regelungen, die beim ehemaligen Monopolisten der DB AG gelten und aus der Zeit der Beamtenbundesbahn stammen, ist nicht nur realitätsfern. Sie sind ein Angriff auf die heutigen Angebotsleistungen des Schienenpersonennahverkehrs und damit auf die Arbeitsplätze gerade in strukturschwachen Regionen. Mit dem Beharren auf Ihren Forderungen gefährden Sie die Erfolge des Wettbewerbs für Fahrgäste, Steuerzahler und Mitarbeiter in dieser Branche.

Richtig ist:
Die GDL hatte von Anfang an einen schlanken bundeseinheitlichen Rahmentarifvertrag für Lokomotivführer (BuRa-LfTV) gefordert. Dieser soll lediglich sechs Kernelemente und einige Schutzbestimmungen bundesweit einheitlich regeln. Das betrifft die Einkommenstabelle, die Wochenarbeitszeit und vier lokomotivführerspezifische Zulagen. Dazu kommen soziale Schutzbestimmungen, insbesondere nach Unfällen durch Suizidenten, Qualifizierungsbestimmungen und der im SPNV ausschreibungsbedingt zwingende Schutz bei Betreiberwechsel. Alle weiteren Tarifbedingungen können weiterhin unternehmensspezifisch nach den jeweiligen Bedürfnissen der beteiligten Unternehmen geregelt werden. Darüber hinaus hat die GDL Ihnen wiederholt angeboten und steht auch weiterhin dazu, dass die aktuell in den jeweiligen Unternehmen geltenden Einkommen sukzessive an die von der GDL geforderte Einkommenshöhe herangeführt werden. Zur Beendigung des Wettbewerbs über Lohnkosten gehört selbstverständlich, dass das nur für auslaufende Verkehre gilt. Für alle neuen Verkehrsverträge ist das Niveau des oder der Rahmentarifverträge zu Grunde zu legen.

Noch eine Anmerkung zum Wettbewerb:
Die GDL steht, im Gegensatz zu vielen anderen Gewerkschaften, uneingeschränkt und positiv zum Wettbewerb im Eisenbahnverkehr. Den Wettbewerb über die Personalkosten lehnt die GDL jedoch strikt ab. Nach Ihren eigenen Aussagen machen die Personalkosten ja auch nur 10 bis 15 Prozent der Gesamtkosten aus. Die Eisenbahninfrastruktur des Bundes wird derzeit von den DB-eigenen Infrastrukturgesellschaften bewirtschaftet. Sie sagen, dass dadurch die Möglichkeit besteht, dass Wettbewerber der DB benachteiligt werden. Dazu böten sich verschiedene Möglichkeiten wie beispielsweise die Trassenpreissysteme, Stationsentgelte, Strompreise oder Zugangsmöglichkeiten zu Serviceeinrichtungen. Die politische Haltung der GDL zu sämtlichen Punkten ist Ihnen dabei bestens bekannt. Die GDL steht sowohl uneingeschränkt zur Trennung von Netz und Betrieb und vertritt sowohl medial als auch in Gesprächen mit der Politik oder angeschlossenen Organisationen, wie dem Eisenbahnbundesamt oder der Bundesnetzagentur eine Position, die sich mit Ihrer deckt.

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Behauptung Privatbahnen:
Die privaten Bahnunternehmen haben der GDL ihre Verhandlungsbereitschaft mehrfach signalisiert. Ihre Reaktion erfolgte entweder überhaupt nicht oder mit einer Bausch-und-Bogen-Ablehnung, in der Sie alle Vorschläge als substanzlos abwerten. Statt im Interesse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Unternehmen eine Lösung am Verhandlungstisch zu suchen, kennen Sie nur Streik.

Falsch:
Der Druck kommt von Ihnen als Arbeitgeber. Er richtet sich aber in die andere Richtung und zwar gegen unsere Beschäftigten. So sperren Sie teilweise die streikwilligen Beschäftigten aus. Sie versuchen, allerdings erfolglos, die Streiks mit einstweiligen Verfügungen zu unterbinden. Sie wollen uns zu einzelvertraglichen übertariflichen Zahlungen für Lokomotivführer überreden, obwohl Löhne gemäß § 77 Abs. 3 BetrVG nur von Tarifvertragsparteien ausgehandelt werden dürfen. Sie setzen Streikbrecher ein und bieten dafür auch noch Prämien und drohen unseren Mitgliedern mit Arbeitsplatzverlust. Die GDL wird die Tarifverhandlungen sofort aufnehmen und damit verbundene Streiks aussetzen, wenn Ihrerseits auf der Basis der Forderungen verhandlungsfähige Tarifangebote gemacht werden. Die GDL steht dazu, die Verhandlungen an dem Punkt wiederaufzunehmen, an dem sie von Ihnen abgebrochen wurden. Im privaten Schienengüterverkehr hat sie diesen Tarifvertrag sogar schon abgeschlossen und bei der DB ist der BuRa-LfTV auf gutem Wege und zwar durch Verhandlungen. Deshalb der Appell an Sie: Lösen Sie den Tarifkonflikt nicht länger in der Öffentlichkeit und auf dem Rücken unserer Beschäftigten!

Unterzeichner:

Roger Eckmann, PEG
Frank Thomas, VVRO
M. Thorgau-Labuschke, HEX
Arne Klaßing, NOB
Martin Clausen, NOB
Ricarda Tschee, VBG
Jürgen Löffler, VBG
Andreas Golombek, HLB
Ingo Weiß, PEG
Jens Lüttchen, VBG
Anja Kahlert, Metronom
Sibille Wolf, NOB
Bernd Mühlmann, PEG
Carsten Liebenberg, NOB
Paraskevi Zimmermann, Metronom
Jens Pitt, HEX
Manuela Macia, PEG
Matthias Schlünz, Metronom
Ronny Retzlaff, Metronom
Thomas Wölm, Metronom

Der Brief ist als leicht druckbare PDF-Version verfügbar.

Antwort der GDL-Betriebsräte

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