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VDV begrüßt NRW-Bundesratsinitiative

19.12.10 (Allgemein) Autor:Jürgen Eikelberg

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e.V. begrüßt die Bundesratsinitiative des nordrhein-westfälischen Wirtschafts- und Verkehrsministerium, wonach Aufgabenträger im öffentlichen Schienenpersonennahverkehr künftig per Gesetz die Möglichkeit kriegen sollen, Direktvergaben an renditeorientierte Privatunternehmen zu vergeben. Das Allgemeine Eisenbahngesetz soll demnach entsprechend verändert werden.

Hintergrund dieser Bundesratsinitiative ist eine mögliche Nichtigkeit des großen Verkehrsdurchführungsvertrages zwischen Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR und DB Regio NRW GmbH. Der vom damaligen Landesverkehrsminister Oliver Wittke „vermittelte“ Vertrag aus dem Jahr 2009 wurde von der Vergabekammer der Bezirksregierung Münster und vom Oberlandesgericht Düsseldorf bereits als rechtswidrig und somit unwirksam betrachtet. Am 8. Februar steht die Entscheidung des Bundesgerichtshofes bevor.

Um zu verhindern, dass im VRR damit die Bereitstellung zusätzlicher Landesmittel fällig wird (im Falle einer Nichtigkeit des Vertrags hätte der VRR ein strukturelles Defizit und hätte die DB zudem als Großgläubiger im Nacken sitzen), versucht man in Nordrhein-Westfalen nun das Gesetz an die eigenen Verträge anzupassen. Bei VDV-Chef Jürgen Fenske nennt sich das „Wettbewerb der Wettbewerbssysteme.“

Fenske bringt allerdings auch einen weiteren wichtigen Punkt die die Debatte mit ein: „Gerade bei Ausschreibungen größerer Netze im SPNV spielt die Harmonisierung von Verkehrsleistungen eine entscheidende Rolle, damit der Kunde vor Ort Nahverkehr aus einem Guss nutzen kann. Wenn dabei ein Anbieter sowohl das wirtschaftlichste als auch für die Fahrgäste sinnvollste Angebot liefert, muss es dem Aufgabenträger möglich sein, direkt zu vergeben.“

Was er dabei verschweigt ist dass der fragliche Vertrag zwischen DB und VRR ja auch als „Änderungsvertrag“ geschlossen worden ist. Änderungsverträge zur Hamonisierung von Vertragslaufzeiten unterschiedlicher Aufgabenträgern sind etwas ganz anderes als auf Jahrzehnte ausgehandelte Direktvergaben. Sowohl die Bezirksregierung Münster als auch das Oberlandesgericht Düsseldorf sind aber der Ansicht, dass es sich im konkreten Fall nicht um einen Änderungs- sondern um einen Neuvertrag handelt. Und genau solche will Nordrhein-Westfalen ermöglichen.

Ein weiterer pikanter Punkt ist dass die treibende Kraft hinter diesem Antrag im nordrhein-westfälischen Ministerium ausgerechnet Herr Ministerialdirigent Oliver Wolff (CDU) ist, der seinen Beamtenposten im ersten Halbjahr 2011 räumen wird um als Hauptgeschäftsführer zum VDV zu wechseln.

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