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Kein Mitleid mit dem VVO

23.08.10 (Kommentar, Sachsen, Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld

Der VVO hat sich selbst in die missliche Lage gebrachtGanz unverhohlen „droht“ VVO-Chef Arndt Steinbach (CDU) seinen Parteifreunden aus der Landesregierung, dass demnächst weniger Züge fahren, wenn der Freistaat Sachsen die SPNV-Gelder nicht mehr aufstockt. Dass solche Zusatzgelder von der politischen Großwetterlage abhängig sind und nicht auf Dauer einfach einkalkuliert werden können, hätte er eigentlich wissen müssen.

Nichtsdestotrotz gibt es im VVO Einsparpotentiale, die man hätte erschließen können, ohne dass es auf Kosten des Verkehrsangebots gegangen wäre. Beispiel S-Bahn Dresden: Diese ist zwar formal ausgeschrieben worden, allerdings hat der VVO der DB im Vorfeld Rollmaterial finanziert, mit der sie sich an der Ausschreibung beteiligen durfte. Jeder andere Bewerber hatte diesen Vorteil nicht, so dass erwartungsgemäß kein anderer Kandidat auftauchte. Mit etwas bösem Willen könnte man von einer als Ausschreibung getarnten Direktvergabe reden.

Man stelle sich einmal vor, der Freistaat Sachsen möchte eine Universität bauen lassen. Jetzt trifft der Ministerpräsident nicht in irgendeinem verrauchten Hinterzimmer einen Bauunternehmer, um einen Preis auszuhandeln, sondern der Freistaat schenkt Bauunternehmer X alle notwendigen Baustoffe. Andere Baufirmen, die Interesse haben, müssten diese Baustoffe selbst beschaffen. Eine faire Vergabe sähe anders aus. Genau so wurde aber die Dresdner S-Bahn im „Wettbewerb“ vergeben.

Die Fahrgäste sind die LeidtragendenMan hat sich hier also eines Tricks bedient, um die juristischen Vorgaben zur Wettbewerbsüberführung zu umgehen. Möglicherweise unter dem Eindruck, dass in Nordrhein-Westfalen jüngst eine solche Direktvergabe (bislang) erfolgreich angefochten wurde: Die Bezirksregierung Münster hat in ihrer Eigenschaft als die den VRR beaufsichtigende Behörde die vom früheren Landesverkehrsminister Oliver Wittke (CDU) vorangetriebene Direktvergabe wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben und das Oberlandesgericht Düsseldorf schloss sich dieser Auffassung an.

Da wollte eine „unheilige Allianz“ aus DB und VVO cleverer sein. Mit fragwürdigen Winkelzügen hat man de facto eine Direktvergabe gemacht und nun kommen die (aus dem VRR bereits bekannten) unangenehmen Nachwirkungen. Direktvergaben sind unwirtschaftlich, es müssen zwangsweise Abbestellungen folgen, weil sie das Budget zu sehr belasten und jetzt passiert genau das, wovor Transnet und Konsorten bei Ausschreibungen immer warnen: Man braucht weniger Personal, also geht es auf Kosten von Arbeitsplätzen. Bloß dass jetzt bei anderen EVU keine neuen entstehen, sondern dass sie weg sind. Schuld ist der VVO selbst. Und niemand sonst.

Bilder: Deutsche Bahn AG

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