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GDL-Streik beendet – und nun Loslimitierung?

13.11.14 (Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld

Nach dem vorzeitigen Ende des GDL-Streiks bei der Deutschen Bahn stehen die Zeichen deutlich besser als noch vor einigen Wochen. GDL-Chef Claus Weselsky kündigtei im Fernsehen an, dass eine Einigung noch vor Weihnachten möglich sei, wenn die Deutsche Bahn mitspielt. Bereits die Tatsache, dass der Streik 32 Stunden vor dem geplanten Ende abgebrochen wurde, lässt Rückschlüsse zu, dass es doch zu Gesprächen kommt, wenn auch nur informeller Natur. So war es zumindest während der zweiwöchigen Streikpause, auch wenn man da am Ende zu keiner Einigung gekommen war.

Der Schaden ist dabei in der Realität deutlich geringer als es in der subjektiven Wahrnehmung der Fall ist. Mit einem Anteil von sieben Prozent am Gesamtverkehrsaufkommen ist die Eisenbahn in der deutschen Verkehrslandschaft insgesamt nur von relativ geringer Bedeutung, jedenfalls im bundesweiten Durchschnitt. 93 Prozent des Personenverkehrs in Deutschland waren überhaupt nicht betroffen, weil dieser hohe Anteil nicht auf der Schiene erbracht wird. Regional sieht das anders aus. Etwa in großen Ballungsregionen, in denen die Schiene eine deutlich wichtigere Stellung hat und als Verkehrsträger von hoher Relevanz ist.

In Berlin wurde z.B. im Regionalverkehr ein Grundangebot durch die ODEG sichergestellt. Die Losbeschränkung bei der Vergabe des Netzes Stadtbahn Berlin hat dafür gesorgt, dass der Verkehr während des Streiks nicht in Gänze zusammenbricht. Solche zur Verfügung stehenden Mittel werden jedoch nur selten angewandt. Eine der größten aktuell laufenden Ausschreibungen in Deutschland ist die Vergabe des Rhein-Ruhr-Express, die in drei Losen erfolgt. Eine Losbeschränkung ist dabei jedoch nicht vorgesehen, sodass die 14 Millionen Zugkilometer im Jahr, die fast den gesamten Regionalverkehr im Ruhrgebiet abdecken, auch künftig von nur einem Betreiber gefahren werden könnten. Insgesamt fünf Aufgabenträger aus drei Bundesländern mit unterschiedlichen Auffassungen zum Thema sind an dieser laufenden Vergabe beteiligt. Sie haben sich als Kompromiss entschieden von einer Losbeschränkung abzusehen. Grundsätzlich hält man beim größten europäischen Aufgabenträger, dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, das Instrumentarium der Losbeschränkung jedoch für juristisch in Ordnung.

Jedoch gibt es im Rahmen des vierten Eisenbahnpaketes Bestrebungen, Losbeschränkungen expressis verbis zu erlauben – damit könnten juristische Probleme endgültig aus dem Weg geräumt werden. Auch dem, so teilte der VRR auf Nachfrage mit, stehe man positiv gegenüber um u.a. die Handlungsfähigkeit der Aufgabenträger bei künftigen Vergaben zu verbessern. Ebenso positiv, wenn auch differenziert, sieht man die Sache bei der BAG SPNV. Auf Nachfrage teilte der Verbandsgeschäftsführer Frank Zerban mit, dass die Aufgabenträger „stark an einem funktionierenden Wettbewerb interessiert“ seien, und man eine ganze Reihe an zur Verfügung stehenden Mitteln habe, auch die Losbeschränkung. Der Wettbewerb könne u.a. durch Investitionshilfen, aber auch durch Losbildung und Losbeschränkung gefördert werden. Nun ist Losbildung aufgrund der Mittelstandsklausel im deutschen Vergaberecht bei größeren Netzen ohnehin obligatorisch. Doch zahlreiche Formen der Vergabegestaltung wurden bereits angewandt. Frank Zerban vertritt dabei die Auffassung, dass sich nicht ex cathedra sagen lasse, welche Maßnahme sinnvoll sei, sondern dass jeweils in der konkreten Situation abzuwägen sei, mit welchem Modell die größte Wettbewerbswirkung erzielt werden kann. Dieses wird dann zu Anwendung kommen.

„Die scheinbaren Vorteile eines einzelnen Modells an aktuellen, letztendlich jedoch meist singulären Ereignissen festzumachen greift zu kurz, da jedes Modell auch systembedingte Nachteile mit sich bringt. Bei der Loslimitierung wäre dies u.a. dass nicht zwangsläufig die Summe der wirtschaftlichsten Angebote bezuschlagt werden dürfte.“ Das war auch bei der Stadtbahn Berlin der Fall – auch wenn es aktuell zu Erfolgen geführt hat. Auch beim VDV zeigt man sich erfreut darüber, dass inzwischen rund 25 Prozent der bundesweiten Leistungsvolumina von anderen Betreibern als der Deutschen Bahn vergeben werden. Dort zeigt man sich zum Thema Loslimitierung jedoch wenig meinungsfreudig. Auch in älteren Verbandspapieren hat man sich mit der Bestrebung, dies gesetzlich zu erlauben, zumindest bislang, nie befasst, auch nicht beim Thema viertes Eisenbahnpaket. Aber vielleicht wird sich das ja alsbald ändern.

Siehe auch: Nach dem GDL-Streik folgen die Lehren

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