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Schienenwegeausbaugesetz beschlossen

29.02.24 (Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld

Die Allianz pro Schiene begrüßt die Einigung der Bundesregierung auf Neuerungen im Bundesschienenwegeausbaugesetz. Das Verkehrsbündnis sieht in der geplanten Gesetzesänderung einen ersten Schritt, das bestehende Schienennetz schneller und unbürokratischer zu modernisieren. Die Bundesregierung müsse jedoch zeitnah weitergehende Maßnahmen zur Beschleunigung des Neu- und Ausbaus der Schiene auf den Weg bringen.

„Mit der vorgesehenen Gesetzesänderung bereitet der Bund den Weg für die Sanierung der Hochleistungskorridore“, sagte der Geschäftsführer der Allianz pro Schiene, Dirk Flege. „Strikte Finanzierungsgrenzen zwischen Eigenmitteln der Deutschen Bahn und Zuschüssen des Bundes werden künftig pragmatisch dem Erfolg der Baustelle untergeordnet. Damit ist zumindest bei der Infrastrukturfinanzierung ein erster Schritt in Richtung Bahnreform getan.“ Außerdem weitet der Bund seine finanzielle Verantwortung für die Bahnanlagen aus.

Dirk Flege: „Bislang hat der Bund sich vor allem für Gleise, Weichen und Signalanlagen finanziell zuständig gefühlt. Mit den Gesetzesänderungen übernimmt er auch die Verantwortung für Anlagen, in denen Fracht für Güterzüge umgeschlagen oder bereitgestellt wird – davon profitiert der umweltfreundliche Warentransport auf der Schiene.“

Zugleich äußerte Flege Bedauern, dass die Deutsche Bahn bei der Finanzierung von Bahnhofsgebäuden weiterhin allein gelassen werde. „Bahnhofsgebäude, Bahnsteige und Gleise bilden schließlich eine Einheit. Was für die Reisenden zusammengehört, sollte auch finanziell zusammengedacht werden. Wir können nur dann noch mehr Menschen von der Attraktivität des Schienenverkehrs überzeugen, wenn alles zusammen in einem guten Zustand ist.“

Gleichzeitig wird im aktuellen Entwurf weiterhin völlig ausgeblendet, dass der Bund – zusammen mit DB InfraGO – ein neues Bauverfahren für die Hochleistungskorridore umsetzt, das zu gravierenden Beeinträchtigungen – insbesondere im Nahverkehr auf der Schiene – führen wird. Dieser ist nicht nur durch die jeweils mindestens fünf Monate lang gesperrten Bauabschnitte stark eingeschränkt: Der SPNV muss seine Leistung auch auf den Umleitungsstrecken massiv ausdünnen, damit diese für den Fern- und Güterverkehr zur Verfügung stehen.

An die Stelle der regulären Zugleistungen im Regional- und S-Bahn-Verkehr treten dann Ersatzbusse, deren Fahrzeit sich – gegenüber der Schiene – teils deutlich verlängern wird. Aufgrund dessen, und wegen der langen Sperrdauer, ist ein – im Vergleich zu herkömmlichen Baumaßnahmen – um ein Vielfaches umfangreicherer und qualitativ hochwertigerer Ersatzverkehr notwendig.

„Als Initiator dieses neuen Bauverfahrens muss der Bund die dadurch für die Aufgabenträger entstehenden massiven Mehrkosten des Schienenersatzverkehrs im SPNV übernehmen. Der Bund darf sich hier nicht aus der Verantwortung stehlen“, fordert Thomas Prechtl, Präsident des Bundesverbands Schienennahverkehr (BSN).

Foto: Deutsche Bahn AG / Ulrich Planz

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