Ende der Sonderregelung für Ukrainer
31.05.22 (Allgemein) Autor:Stefan Hennigfeld
Mit Wirkung zum 31. Mai endet die Regelung, wonach ein ukrainisches Ausweisdokument in Deutschland automatisch als Fahrschein für öffentliche Verkehrsmittel gilt. Ab dem 1. Juni erhalten alle registrierten Asylbewerber und Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine auf Beschluss der Bundesregierung umfassende Hilfen zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts, zur Gesundheitsversorgung und zur Integration. Darin eingeschlossen sind weitreichende Angebote für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.
Ungeachtet des generellen Endes Regelung wird es auf ausgewählten grenznahen Strecken im Nahverkehr im Rahmen der Kulanz weiterhin eine schnelle Hilfe für Ukraine-Geflüchtete geben. Geflüchtete könne sich vorab bei dem für Ihre Strecke zuständigen Eisenbahnverkehrsunternehmen über die Bedingungen für Ihre Fahrt informieren. Eine Weiterfahrt im Nahverkehr über die ausgewählten Strecken hinaus ist ab dem 1. Juni nur noch mit dem Kauf eines Tickets an den dafür vorgesehenen Verkaufsstellen möglich.
Für Ukrainer besteht nach wie vor nach ihrer Ankunft an einem der Haupt-Ankunftsbahnhöfe Berlin, Cottbus, Hannover die Möglichkeit, mit dem „helpukraine“-Ticket überall innerhalb Deutschlands mit dem Zug weiterzureisen. Diese werden für Verbindungen im Fernverkehr mit einem sogenannten eToken ausgegeben. Bis Ende August können ukrainische Staatsbürger zudem regulär das #9für90-Ticket erwerben und bundesweit fahren.