Eisenbahnjournal Zughalt.de

Nachrichten über Eisenbahn und öffentlichen Verkehr

Die Stakeholder der DB Netz AG stärken

13.12.21 (Kommentar) Autor:Stefan Hennigfeld

Also zunächst einmal ist das, was vom Netzbeirat kommt, richtig und vernünftig. Ich kann mich ganz generell auch nicht erinnern, dass ich den Aussagen und Empfehlungen dieses Gremiums schon einmal in der Sache um mehr als Detailfragen hätte widersprechen wollen. Die Frage ist allerdings: Was hat dieser Netzbeirat wirklich zu sagen und wirklich zu entscheiden? Wer nimmt Einfluss in der DB Netz AG und welchem Herrn dient das Unternehmen: Ist es wirklich ein neutraler Infrastrukturbetreiber des Bundes oder doch nur ein Unternehmen im Mischkonzern DB AG?

Mit dem Start der Ampelkoalition kommen Debatten wieder auf, die man zuletzt nicht mehr geführt hat, nämlich um die Struktur des Konzerns. Hat DB Netz wirklich das Interesse eines maximal guten Eisenbahnverkehrs? Wer sitzt denn im Aufsichtsrat des Unternehmens? Wer sind die Stakeholder? Ist DB Netz ein Dienstleister wie jeder andere auch? Das ist ganz klar nicht der Fall. Man kann sich den Bahnstromlieferanten aussuchen – warum auch nicht.

Und wenn DB Regio gezwungen ist, aus Gründen der Konzerndisziplin den Fahrstrom über DB Energie zu beziehen, dann ist das deren Problem, grundsätzlich kann jedes Verkehrsunternehmen seinen Fahrstrom ausschreiben. Die Stadtwerke Tübingen waren zeitweise im Geschäft, aber auch die Nürnberger N-Ergie hat erste Gehversuche hinter sich. Der offene Netzzugang ist auch bei Bahnstrom möglich. Aber niemand kann sich einfach ein eigenes Gleis neben das von DB Netz legen.

Hier müssen also im Aufsichtsrat nicht nur der Bund als Eigentümer vertreten sein, sondern hier gehören auch Leute von den Wettbewerbsbahnen im Güter- und Personenverkehr rein. Selbstverständlich müssen auch die Aufgabenträger vertreten sein. Warum ist der Vorsitzende des Netzbeirates, Norbert Reinkober vom Aufgabenträger Nahverkehr Rheinland, nicht auch Mitglied des Aufsichtsrates der DB Netz AG? Oder jemand anders, der vom Bundesverband Schienennahverkehr benannt wird, also vom Dachverband der Aufgabenträger.

Das gilt übrigens auch für die Arbeitnehmervertreter: Natürlich sind diese für die Angestellten der DB Netz AG darin. Aber kann jemand, der im Betriebsrat von DB Regio oder DB Cargo ist wirklich besser die Interessen eines Fahrdienstleiters im Aufsichtsrat vertreten als jemand, der beispielsweise aus dem Betriebsrat der Eurobahn oder von National Express kommt? Nein, hier muss sich noch einiges tun und zwar auch dann, wenn die DB Netz AG dauerhaft unter dem Dach des DB-Konzerns verbleibt.

Das Netz ist gerade nicht das Privatvergnügen des DB-Konzerns, sondern die DB AG bewirtschaftet die Eisenbahninfrastruktur des Bundes. Sie hat damit die Interessen zahlreicher Stakeholder zu beachten und dient nicht als Renditebringer eines Konzerns. Das ist eine Richtungsentscheidung, die jetzt in der Ampelkoalition ansteht. Dann wird man nämlich automatisch mit dafür sorgen, dass der Netzbeirat den Einfluss kriegt, den dieses Gremium mit seiner Fachkompetenz eigentlich haben müsste und die Schiene würde besser werden.

Siehe auch: Netzbeirat legt aktuelle Stellungnahme vor
Foto: Deutsche Bahn AG / Max Lautenschläger

Kommentare sind geschlossen.