Gegenstände in die Gleise gelegt
14.07.21 (Sachsen-Anhalt) Autor:Stefan Hennigfeld
Am Nachmittag des 6. Juli 2021 wurde die Bundespolizeiinspektion Magdeburg gegen 17:00 Uhr durch die Notfallleitstelle der DB AG darüber informiert, dass sich am Bahnhof Niederndodeleben Kinder in den Gleisen aufhalten. Eine Streife der Bundespolizei fuhr sofort mit Blaulicht und Martinshorn zum genannten Bahnhof, konnte jedoch im genannten Gleis zunächst niemanden mehr feststellen.
Die Befragung einer Gruppe Jugendlicher, die auf dem Weg zum Bahnsteig war, ergab, dass diese zuvor zwei andere Jugendliche gesehen hatten, die Gegenstände auf die Gleise gelegt, sich jedoch bei Erkennen der Bundespolizisten zügig entfernt hatten. Die Bundespolizisten belehrten die Gruppe Jugendlicher eindringlich über das Verhalten auf Bahnanlagen, beräumten die Holzstücke, Plastikflaschen und Konservendosen aus dem Gleisbereich und begaben sich zurück zur Dienststelle.
Noch auf dem Weg dorthin erreichte die Streife erneut die Meldung, dass sich zwei Kinder auf Bahnsteig zwei des Bahnhofs Niederndodeleben befinden, die vorbeifahrende Züge mit Flaschen bewerfen. Die Bundespolizisten machten kehrt und fuhren erneut zum Ereignisort. Dieses Mal unterstütze eine zweite Streife, die sich ebenfalls in der Nähe befand. Vor Ort konnte erneut nur die Gruppe Jugendlicher, die sich zuvor schon auf dem Bahnsteig aufhielt, festgestellt werden.
Die Beamten stellten die Identitäten der Personengruppe fest, belehrten die Jugendlichen nochmals und verwiesen sie des Bahnsteiges, da sie keine erkennbaren Reiseabsichten hatten. Dabei gab eine Person an, die Wohnanschriften der beiden Jungen, die zuvor Gegenstände auf die Gleise gelegt hatten, zu kennen. Die eingesetzten Bundespolizisten fuhren daraufhin gemeinsam mit ihm zur ersten genannten Wohnanschrift und trafen die beiden Deutschen im Alter von 12 und 13 Jahren dort an.
Ein vor Ort befindlicher Erziehungsberechtigter des 12-jährigen Jungen wurde über den Vorfall in Kenntnis gesetzt. Die beiden Jungen gaben zu, die Gegenstände auf die Gleise gelegt zu haben. Der Zugbewurf konnte den Beiden, auch nach einer Befragung des meldenden Lokführers nicht zweifelsfrei zugeordnet werden. Die Jugendlichen sowie der Erziehungsberechtigte wurden durch die Beamten belehrt. Danach wurde auch der 13-Jährige zu seiner Wohnanschrift gebracht und dort mit einer Belehrung an eine Aufsichtsperson übergeben.