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VDV attestiert Investitionsstau

14.12.18 (Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld

Der Bundesrechnungshof hat seinen Sonderbericht „Ziele des Bundes bei den Verhandlungen mit der Deutschen Bahn AG über eine dritte Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV III) für die bestehende Eisenbahninfrastruktur“ vorgelegt. Die Behörde kommt darin zum Ergebnis, dass der Investitionsstau bei den Bundesschienenwegen immer noch zunimmt.

Der VDV stimmt dieser Einschätzung zu, befürchtet aber neue Fehlanreizen, die an den Kundeninteressen vorbeigehen. Die Kritik des Bundesrechnungshofes an den Kriterien des Vertrages teilt der VDV, warnt aber von einer Rückkehr in den Bürokratismus der alten Bundesbahn, zu deren Zeiten ein erheblicher Teil der Mängel entstanden sind. ´

Kay Scheller, Präsident des Bundesrechnungshofes, kritisiert den aktuellen Stand der Erneuerung von Bahnbrücken durch die DB AG. „Diese Kritik ist überzogen, denn die Mittel für die Brückenerneuerung aus der bisherigen LuFV standen der DB erst seit 2015 zur Verfügung. In gerade mal drei Jahren kann man nicht alle 875 betroffenen Brücken sanieren. Es ist deshalb völlig klar, dass die Brückenerneuerungen auch in der künftigen Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung weiterhin hohe Priorität haben müssen“, so VDV-Eisenbahngeschäftsführer Martin Henke.

„Es ist richtig, dass Qualitätskennzahlen unter Umständen falsche Anreize setzen, wie zum Beispiel beim Kriterium des ‚theoretischen Fahrzeitverlusts‘. Die Verkehrsunternehmen als Nutzer des Netzes fordern seit langem, die Kapazität des Netzes und seine Nutzerfreundlichkeit zum zentralen Inhalt des Vertrages zwischen Bund und DB zu machen“, so Henke.

Bei der Nutzerfreundlichkeit sei besonders darauf zu achten, dass der Verkehr bei den vielen erforderlichen Baustellen nicht abgewürgt werde. Benötigt würden klare und für Bund und Bahn einfach umsetzbare und kontrollierbare Maßstäbe sowie Sanktionen für deren Nichteinhaltung.

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