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Barrierefreiheit soll verbessert werden

20.04.17 (Allgemein) Autor:Stefan Hennigfeld

Am 11. April verabschiedete der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments seine Stellungnahme zum sogenannten „Accessibility Act“, einem Richtlinienentwurf zur Harmonisierung der Anforderungen an barrierefreie Produkte und Dienstleistungen. Im Fokus des Kommissionsentwurfs standen für den Bereich Verkehr zunächst nur Informations- und Vertriebswege wie z.B. Websites, Apps, Systeme für Echtzeitinformationen und Fahrscheinautomaten.

In seiner Stellungnahme empfiehlt der Verkehrsausschuss nun, darüber hinaus verpflichtende Vorgaben an eine barrierefreie Infrastruktur, Fahrzeuge und bauliche Umgebung in den Anwendungsbereich der Richtlinie aufzunehmen. Behörden und Betreiber haben allerdings die Möglichkeit, besonders teure Maßnahmen zur Erhöhung der Barrierefreiheit mit Verweis auf die damit verbundene „unzumutbare Belastung“ nicht zu ergreifen.

Wichtig aus Sicht des VDV ist, dass der Verkehrsausschuss in seiner Stellungnahme den Richtlinientext dahingehend präzisiert, dass sich die Richtlinie nur auf neue Produkte und Dienstleistungen beziehen soll; alte und bereits in Betrieb befindliche Fahrscheinautomaten wären dann nicht betroffen. Die Stellungnahme des Verkehrsausschusses wird nun in die Abstimmung des federführenden Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) einfließen, die für den 24. und 25. April des laufenden Jahres angesetzt ist.

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