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EBE soll auf 60 Euro ansteigen

01.12.14 (Allgemein) Autor:Stefan Hennigfeld

Das erhöhte Beförderungsentgelt beim Fahren ohne gültigen Fahrausweis liegt aktuell bei 40 Euro und soll im Frühjahr 2015 auf dann 60 Euro ansteigen. Es wird festgesetzt durch eine Verordnung der Bundesregierung. Weil Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hier aber keinen Alleingang machen wollte, hat sich in der letzten Woche auch der Bundesrat mit der Sache befasst. Auch die Länderkammer unterstützt eine Erhöhung auf 60 Euro, wie sie von der ÖV-Branche bereits seit einigen Jahren gefordert wird.

In einem Beschluss der Verkehrsministerkonferenz gibt es zwei konkrete Dinge: Einerseits spricht man sich für eine Erhöhung aus, andererseits fordert man die Verkehrsverbünde explizit auf, in Zukunft für mehr Transparenz sowohl bei der Tarifgestaltung als auch bei Vertriebswegen zu sorgen. Der VDV verschweigt den letzten Punkt zwar seit Jahren, ist aber in Sachen erhöhtes EBE sehr meinungsfreudig. Verbandspräsident Jürgen Fenske: „Dieser Beschluss ist ein gutes Signal für die Unternehmen und alle ehrlichen Fahrgäste und eine Warnung an die Schwarzfahrer. Die Anhebung auf 60 Euro ist überfällig, denn die heutigen 40 Euro gelten seit fast zwölf Jahren, in denen die Kosten und Preise entsprechend gestiegen sind, und schrecken deshalb niemanden mehr ab. Der Bundesverkehrsminister kann nun sofort tätig werden und die entsprechenden Rechtsverordnungen anpassen, so dass ab Januar bereits die höhere Strafzahlung fürs Schwarzfahren fällig wird.“

Ab Januar wird es vermutlich noch nicht der Fall sein, dafür aber sehr wahrscheinlich zum Frühjahr hin. Weitere Maßnahmen, um die Vertriebsstruktur zu vereinfachen oder die Tarife durchschaubarer zu machen, gibt es beim VDV keine. Auf Nachfrage verweist man darauf, dass dies Sache der vor Ort handelnden Personen sei und nicht des Verbandes. Auch branchenweit freiwillig vereinbarte Mindeststandards gibt es keine, etwa wenn es um die Sachqualifikation beim Personal externer Verkaufsagenturen geht oder, in vielen Fällen, einfach nur um deren Deutschkenntnisse. Die Zuverlässigkeit auch von Verkaufsautomaten ist ebenso ein Problem, dem man sich bei Pro Bahn angenommen hat.

Man warnt davor, zahlungswillige Fahrgäste zu kriminalisieren, weil entweder das Verkaufspersonal nicht ausreichend qualifiziert ist oder die Verkehrsunternehme nicht willens und/oder nicht in der Lage sind, eine funktionierende Vertriebsinfrastruktur vorzuhalten. Dies gelte auch dann, wenn Einwurfschlitze verklebt oder die Automaten nicht in der Lage sind, bargeldlose Bezahlung zu ermöglichen. Auch wenn Scheine wieder ausgespuckt werden, ist das Thema interessant. Was der VDV weiterhin verschweigt ist, dass die Leistungserschleichung den Vorsatz bedingt, d.h. wer sich einen Fahrschein erkennbar kaufen will, ist kein Leistungserschleicher. Jedoch haben die Verkehrsunternehmen vor Gericht in den letzten Jahren oft erfolglos abenteuerliche Positionen vertreten – ob sich das ändern wird, bleibt abzuwarten.

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