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BEG schreibt Dieselnetz Augsburg 1 aus

20.11.14 (Bayern) Autor:Stefan Hennigfeld

Die Bayerische Eisenbahngesellschaft hat dieser Tage die Ausschreibung für das Dieselnetz Augsburg 1 im europäischen Amtsblatt publiziert. Es sieht zwei Betriebsstufen vor, die sich während der Vertragslaufzeit aufgrund von Elektrifizierungen verändern werden – dies wurde bereits mit der Vergabe angekündigt. Zum Dieselnetz Augsburg I gehören neben der Linie Augsburg – Kaufering – Landsberg auch die Regionalverkehre München/Augsburg – Buchloe – Füssen. Die Regionalzüge Augsburg – Bad Wörishofen werden zukünftig Bestandteil des Dieselnetzes Allgäu. Betriebsstufe 1 beinhaltet das Angebot bis zur Elektrifizierung, Betriebsstufe 2 startet nach deren Abschluss sowie nach der Inbetriebnahme der zweiten Stammstrecke in München.

Der in Planung befindliche Ausbau des sogenannten „Westkopfs Pasing“ mit dem mehrspurigen Ausbau Richtung Fürstenfeldbruck wird mittelfristig weitere qualitative Verbesserungen in der Anbindung des Dieselnetzes Augsburg I an München bringen. Die BEG sichert mit ihren Vorgaben wichtige Elemente des bestehenden attraktiven Fahrplans. Neben dem dichten Angebot im Regio-Schienen-Takt Augsburg – Bobingen zwischen 05:00 und nach 00:00 Uhr zusammen mit Zügen des Dieselnetzes Allgäu werden auch zukünftig im Knotenbahnhof Kaufering mindestens stündlich Anschlussverbindungen nach München und in Richtung Allgäu angeboten. In Kaufbeuren bzw. Biessenhofen kann aus Richtung Füssen und Marktoberdorf in Richtung Kempten umgestiegen werden. Mit Ausnahme der Strecke von München nach Füssen dürfen niederflurige Gebrauchtfahrzeuge ab Baujahr 2000 eingesetzt werden. Sie müssen wie fast alle modernen Schienenfahrzeuge in Bayern mit Klimaanlage und barrierefreier Toilette sowie einem Mehrzweckbereich zum Transport von Kinderwagen, Rollstühlen, Fahrrädern und sonstigem Sperrgepäck ausgerüstet sein.

Um einen stabilen Fahrplan gewährleisten zu können, müssen die Fahrzeuge mindestens eine Geschwindigkeit von 120 Stundenkilometern erreichen. Zur Finanzierung sieht der Freistaat Bayern eine Kapitaldienstgarantie vor. Sie besagt, dass der Betreiber für die Beschaffung neuer Züge eine Wiederzulassungsgarantie in der dann folgenden Vergabe bekommt. Davon erhofft man sich eine höhere Resonanz unter potentiellen Bietern. Um den Fahrgästen einen umfangreichen Service zu garantieren, verlangt die BEG zwischen München und Buchloe sowie in touristischen Zügen von und nach Füssen mindestens einen Zugbegleiter pro Zug. Alle übrigen Züge müssen zu 25 Prozent mit mindestens einem Zugbegleiter besetzt sein. Außerdem sind die Unternehmen verpflichtet, bei stark frequentierten Zügen im Berufs- und Schüler- sowie im Freizeitverkehr, besonders im touristischen Verkehr in Richtung Füssen, bis zu 520 Sitzplätze in der 2. Klasse und zusätzliche Sitzplätze in der 1. Klasse anzubieten. Der Verkehrsvertrag wird von Dezember 2018 über zwölf Jahre bis Dezember 2030 laufen.

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