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VDV sieht Finanzierungsprobleme bei PZB-Nachrüstung auf NE-Infrastruktur

05.03.12 (Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) hat seine Stellungnahme zur Änderung der Bau- und Betriebsordnung für Eisenbahnen (EBO) beim Bundesverkehrsministerium abgegeben. Man sieht im vorliegenden Gesetzesentwurf erhebliche Kosten für die nichtbundeseigenen Eisenbahninfrastrukturbetreiber in Höhe von rund 120 Millionen Euro für die Nachrüstung von punktueller Zugbeeinflussung (PZB) als Folge aus dem Eisenbahnunglück bei Hordorf 2011.

VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff: „Die Eisenbahn ist heute schon das sicherste Verkehrsmittel. Das Interesse der Politik, das hohe Sicherheitsniveau im Schienenverkehr durch die Anpassung der EBO aufrechtzuerhalten und weiter zu verbessern, unterstützen wird. Das darf aber auf keinen Fall zu derart hohen Zusatzkosten führen, dass Strecken stillgelegt oder Trassenpreise so stark erhöht werden, dass Güter und Fahrgäste auf die Straße abwandern.“

Die Kosten für die Nachrüstung von PZB müssen die Infrastrukturbetreiber selbst tragen. „Wenn das Realität wird, müssen die Unternehmen ca. 180 Millionen Euro investieren, wovon etwa sechzig Millionen Euro auf DB Netz und 120 Millionen Euro auf andere Infrastrukturbetreiber entfielen. Wolff ist der Ansicht, dass eine PZB erst notwendig sei, wenn die Höchstgeschwindigkeit 50 km/h überschreitet. Das jedoch sei auf vielen Strecken nicht der Fall. Wolff: „Auf diesen meist von NE-Bahnen betriebenen Strecken steht der Aufwand für die Nachrüstung in keinem Verhältnis zum bestehenden Risiko. Die Nachrüstung mit einer Zugbeeinflussung ist hier völlig überzogen.“

Der VDV spricht sich nicht generell gegen eine PZB-Nachrüstung aus, auch dann nicht, wenn die streckenseitige Höchstgeschwindigkeit 50km/h nicht überschreitet. Wolff: „Auf vielen stark befahrenen Strecken der NE-Bahnen ist die Zugbeeinflussung heute schon vorhanden, obwohl diese Infrastruktur nicht vom Bund bezahlt wird. Wenn der Verordnungsgeber alle Strecken nachrüsten möchte, dann muss die öffentliche Hand das auch bezahlen. Die Politik muss hier im Sinne eines Koexistenzprinzips auch eine Antwort auf die offene Frage der NE-Infrastrukturfinanzierung geben.“

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