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Eisenbahnbundesamt erteilt zukünftig Lokführerscheine

03.12.11 (Allgemein) Autor:Jürgen Eikelberg

Seit Beginn der Eisenbahn in Deutschland war es so, das für die Aus- und Fortbildung von Lokomotivführern das jeweilige Unternehmen zuständig war. Und sie waren es auch, welche die Führerscheine ausstellten. Zu Zeiten der Staats- und Länderbahnen war das auch ausreichend. Zukünftig werden Lokführerscheine nur noch durch das Eisenbahnbundesamt erteilt und sind dann europaweit gültig. Sie sind dann ein amtliches Dokument, wie z.B. auch der Führerschein für Kraftfahrzeuge.

Sie gelten für zehn Jahre und müssen dann erneuert werden. Die neue Verordnung regelt nun auch die Anforderungen an die Ausbildung und Prüfung und die Zertifizierung von Schulungseinrichtungen.

Darüber hinaus benötigt ein Lokführer eine Zusatzbescheinigung, mit welchen Fahrzeugbaureihen, Zugbeeinflussungs- und Signalsystemen oder Betriebsverfahren er fahren darf. Dies legt der Arbeitgeber fest. Seine Fachkenntnisse muss ein Lokführer künftig regelmäßig überprüfen lassen. Alle drei Jahre muss sich ein Lokführer einer ärztlichen Untersuchung unterziehen, wer älter als 55 Jahre ist, sogar jedes Jahr.

Nach und nach werden die Führerschein der rund 30.000 Lokführer in Deutschland ausgetauscht.

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