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Schleswig Holstein: Verantwortung für den Busverkehr soll auf die Kreise konzentriert werden

09.08.11 (Allgemein) Autor:Sven Steinke

Nach den Vorstellungen der Kabinettsitzung vom 09. August 2011 soll die Verantwortung über den Busverkehr zum 01. Januar 2013 auf die Kreise und kreisfreien Städte konzentriert werden. Diese sollen dann die Aufgabenträgerschaft über das Verkehrsangebot übernehmen und den lokalen Nahverkehr planen, finanzieren und genehmigen. Heute liegt die Zuständigkeit zur Erteilung von Linienverkehrsgenehmigungen noch beim Land Schleswig-Holstein.

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Nach den gesetzlichen Vorgaben sind die Kreise und kreisfreien Städte bereits heute Aufgabenträger für die Busverkehrsleistungen im Land Schleswig-Holstein. Sie bestellen den Nahverkehr in den Regionen und erhalten dafür vom Land Zuschüsse in Höhe von knapp 60 Millionen Euro pro Jahr. Die Kreise und kreisfreien Städte hatten allerdings angeregt, dass man auch die Zuteilung der Linienverkehrsgenehmigungen auf sie überträgt.

Über eine entsprechende Verordnung soll im Herbst eine Anhörung und Entscheidung herbei geführt werden, sodass die Änderung pünktlich in Kraft treten kann. Mit der Bündelung aller Zuständigkeiten für den Busverkehr sollen die Strukturen für den öffentlichen Verkehr überschaubarer und Entscheidungen politisch nachvollziehbarer werden, so Jost de Jager Verkehrsminister von Schleswig-Holstein.

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