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Ein Jahr Azubi-Abo Westfalen

14.08.20 (NWL) Autor:Stefan Hennigfeld

Im letzten Jahr wurde zum Ausbildungsstart am 1. August das Azubi-Abo Westfalen eingeführt, das Auszubildenden Mobilität mit Bus und Bahn im gesamten Westfalentarif ermöglicht. Nach einem Jahr ziehen die Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger eine positive Bilanz. Das Interesse am Azubi-Abo Westfalen ist seit der Einführung am 1. August 2019 kontinuierlich gestiegen.

Im ersten Monat August sind 6.000 Azubi-Abos bestellt worden. Die Anzahl konnte im darauffolgenden Monat fast verdoppelt werden. Im März 2020 haben in Westfalen-Lippe über 20.000 junge Leute das Azubi-Abo Westfalen genutzt. „Die Verkaufszahlen liegen über unseren Prognosen. Das ist ein großer Erfolg. Wir haben damit ein attraktives Angebot entwickelt, das unsere Fahrgäste absolut positiv annehmen“, resümieren Odilo Enkel und Matthias Hehl, Geschäftsführer der Westfalentarif GmbH.

Durch die Corona-Pandemie ist die hohe Resonanz zwar etwas zurückgegangen, jedoch hat die große Mehrheit das Azubi-Abo Westfalen behalten. „Für das Vertrauen in dieser Zeit bedanken wir uns sehr herzlich. Die Verkehrsunternehmen im Westfalentarif sorgen auch weiterhin dafür, dass die Fahrgäste trotz Corona sicher von A nach B gebracht werden“, so die beiden Geschäftsführer.

Zum 1. August 2019 wurde die Einführung des Azubi-Abos Westfalen zum Preis von 62 Euro von den Verkehrsunternehmen und Aufgabenträgern des Westfalentarifs initiiert. Der Preis ist von der Preisanpassung zum 1. August 2020 nicht betroffen gewesen. Für zwanzig Euro mehr im Monat kann das landesweite NRW-upgrade-Azubi dazu bestellt werden. Mit der Kombination aus Azubi-Abo Westfalen und NRW-upgrade-Azubi können alle Busse und Bahnen den gesamten Tag in ganz Nordrhein-Westfalen genutzt werden.

Das Azubi-Abo Westfalen kann dabei nicht nur von Auszubildenden genutzt werden, sondern auch von Teilnehmern am Bundesfreiwilligendienst und Freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr, Beamtenanwärtern des einfachen und mittleren Dienstes sowie von Personen, die für Weiterbildungsmaßnahmen Leistungen nach dem AFBG (z. B. Meisterkurs) erhalten.

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