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BVG AöR kontrolliert Maskenpflicht

14.07.20 (Berlin) Autor:Stefan Hennigfeld

Seit dem 27. April gilt in allen Fahrzeugen und Bahnhöfen des öffentlichen Nahverkehrs in Berlin die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Seitdem weist die BVG AöR ihre Fahrgäste über sämtliche Informationskanäle sowie im persönlichen Gespräch kontinuierlich auf diese Maßnahme hin. Zuletzt hinzugekommen sind Aufkleber für alle Türen von Bussen und Bahnen.

Rolf Erfurt, Vorstand Betrieb der BVG AöR: „Auch wenn sich der deutlich überwiegende Teil unserer Fahrgäste vorbildlich an die Tragepflicht der Mund-Nasen-Bedeckung hält, erleben wir in unseren Bussen und Bahnen leider immer wieder, dass es Mitmenschen gibt, die diese für unser aller Gesundheit so wichtigen Bestimmungen ignorieren. Diesem offenkundigen Zeichen von mangelnden Respekt gegenüber der Gemeinschaft werden wir nun noch direkter entgegentreten. Aus diesem Grund nehmen wir das verpflichtende Tragen einer Mund- und Nasen-Bedeckung in die Nutzungsbedingungen für alle unsere Fahrzeuge und Bahnhöfe auf.“

In Absprache mit dem Senat wird daher der Sicherheitsdienst Verstöße gegen die Maskenpflicht ab sofort mit einer Vertragsstrafe von fünfzig Euro ahnden. Ebenfalls wird darauf hingewiesen, dass die Ahndung auf Basis der Nutzungsordnung nicht das Ordnungsgeld bei Verstößen gegen die Bestimmungen des Landes Berlin ersetzt, welches durch die Polizei- und Ordnungsbehörden unabhängig von der BVG AöR erhoben werden kann.

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