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DB Netz: 2,4 Prozent mehr Trassenpreise

30.08.19 (Allgemein) Autor:Stefan Hennigfeld

Die DB Netz AG plant eine Entgeltanpassung von je ca. 2,4 Prozent für den SGV und SPFV sowie 1,8 Prozent für den SPNV zu beantragen. Die geplante Trassenpreisanpassung wurde am 23. August bekannt gegeben. Somit startet der Beteiligungsprozess der Branche. Die Genehmigung der Trassenpreisanpassungen für 2021 werden im Oktober bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) beantragt. Mit einer Entscheidung zu den Entgelten 2021 wird nicht vor Ende November 2019 gerechnet.

Die beabsichtigte Anpassung der Entgelte um 2,4 Prozent im SGV und SPFV bezieht sich auf die bei der BNetzA zur Netzfahrplanperiode 2019/2020 beantragten Entgelte. Da die BNetzA diesem Antrag nicht vollumfänglich gefolgt ist, sondern eine Verschiebung vom SGV zu Lasten des SPFV vorgenommen hat, weichen die beantragten und genehmigten Entgelte voneinander ab. In der Vergangenheit hat die Differenz von beantragten und genehmigten Entgelten für Verunsicherung im Markt gesorgt.

Vergleicht man die beantragten Entgelte für 2021 mit den genehmigten Entgelten für die Netzfahrplanperiode 2019/2020 ergibt sich rein rechnerisch für den SGV und einzelne Marktsegmente im SPFV eine überproportionale Steigerung. Um die Entgeltentwicklung über die Jahre hinweg richtig vergleichen zu können, müssen daher entweder die beantragten Entgelte oder die genehmigten Entgelte verglichen werden, um diese in Relation setzen zu können.

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