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AVV modernisiert Erlösmanagement

22.08.17 (go.Rheinland) Autor:Stefan Hennigfeld

Im Aachener Verkehrsverbund werden derzeit die ersten Fahrkarten als elektronische Tickets (eTickets) auf Chipkarten mit Gültigkeit ab dem 1. August ausgegeben. Für den Fahrgast bedeutet dies, dass alle relevanten Informationen zu seinem Fahrschein nunmehr elektronisch auf Chipkarte gespeichert werden. Auf dem integrierten Chip befinden sich grundsätzlich Informationen zur Ticketart, dem Geltungsbereich und der Geltungsdauer.

Handelt es sich um ein persönliches Ticket, befinden sich zusätzlich Name, Geburtsdatum sowie Geschlecht auf dem Chip. Hierbei werden alle datenschutzrechtlichen Anforderungen wie Transparenz, Datensparsamkeit und Löschmöglichkeiten strengstens berücksichtigt. Die Bildung von personenbezogenen Bewegungsprofilen ist ausgeschlossen, da ein Austausch der Daten lediglich in anonymisierter Form erfolgt.

Alle personenbezogenen Daten werden ausschließlich für solche Zwecke genutzt, die der reibungslosen Durchführung des eTicket-Verfahrens dienen. Bei Fahrausweiskontrollen werden auf den Lesegeräten der Prüfer nur die für die Gültigkeit des Tickets relevanten Daten wie zum Beispiel die zeitliche Gültigkeit der Chipkarte, der Geltungsbereich, der Name des Inhabers, das Alter und das Geschlecht angezeigt. Persönliche Daten oder Ticketdaten werden nicht im Prüfgerät gespeichert.

Die Kunden werden von ihrem Verkehrsunternehmen mit Ausgabe der Chipkarte umfassend zum Thema Datenschutz informiert. In einem ersten Schritt bekommen zunächst Schüler ihr School&Fun-Ticket auf Chipkarte ausgestellt. Nach und nach erhalten dann Inhaber eines Aktiv-Abos sowie Job-Ticket-Kunden ein elektronisches Ticket und auch die Studierenden der RWTH Aachen dürfen sich zu Beginn des kommenden Semesters über das eTicket freuen.

Ab Oktober werden zusätzlich nach und nach alle weiteren Abonnements als eTicket herausgebracht. Der Austausch geschieht ganz automatisch, sodass alle Abonnement-Kunden noch im Laufe dieses Jahres anstatt des bisher üblichen Papiertickets eine Chipkarte zugesandt bekommen. Für den Kunden bringt die Einführung des eTickets zunächst kaum Änderungen mit sich.

Alle tariflichen Regelungen, die Geltungsbereiche und Mitnahmeregelungen, bleiben unverändert. Beim Einsteigen in den Bus wird die Chipkarte vor das dafür vorgesehene Lesegerät gehalten, woraufhin ein grünes Symbol angezeigt wird und ein kurzes akustisches Signal ertönt. Wenn ein rotes Licht angezeigt wird, ist der Fahrausweis nicht lesbar oder ungültig, sodass beim Fahrer zunächst ein gültiger Papierfahrausweis zu erwerben ist.

Zur Abklärung meldet sich der Fahrgast beim Verkehrsunternehmen, welches die Chipkarte ausgegeben hat und bekommt bei einem technischen Fehler selbstverständlich die Fahrtkosten erstattet. In Zügen werden die Chipkarten zur Kontrolle an das Prüfpersonal gegeben, welches das eTicket anhand eines stets mitgeführten mobilen Lesegerätes auf seine Gültigkeit prüft.

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