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TfL schützt Behinderteninteressen

11.05.17 (Großbritannien & Irland) Autor:Max Yang

Die Londoner Verkehrsbehörde Transport for London (TfL) hat Fahrer von Minicabs mit Bußgeldern belegt, welche sich der Mitnahme von Hunden für körperlich Behinderte widersetzt haben. Diese sind gesetzlich verpflichtet, die Hunde ohne zusätzliche Gebühren mitzunehmen. Seit Februar 2015 wurden 21 Fahrer bereits verfolgt und Bußgelder in Höhe von 7.055 britischen Pfund (ca. 8.400 Euro) verhängt.

Der jüngste Fall wurde am 19. April vor dem Amtsgericht (Magistrates‘ Court) der City of London verhandelt. Der 65-jährige Fahrer Ali A. aus Clapton weigerte sich, den Hörhund von Sophie Biebuyck aus Brentwood (Essex) ohne Berechnung einer zusätzlichen Gebühr von 45 britischen Pfund mitzunehmen. Die Kundin, auf dem Weg zu einer Hochzeit, lehnte ab und kam zu spät an ihrem Reiseziel an. Ali A. muss nun 500 britische Pfund Strafe sowe 988 britische Pfund Verfahrensgebühren (insgesamt ca. 1770 Euro) bezahlen.

In ganz Großbritannien gibt es mehr als 1000 Hörhunde, die speziell darauf trainiert sind, ihre gehörlosen Halter auf wichtige Geräusche hinzuweisen, die sie nicht wahrnehmen, etwa Wecker, Türklingeln oder Feueralarme. Angie Platten von der Vereinigung Hearing Dogs erklärte, dass die Verweigerung der Beförderung für Gehörlose eine extrem stressige Situation bedeuten könne, zumal eine telefonische Kontaktaufnahme oft nicht möglich sei. Ängste und Vermeidungsverhalten können die Folge sein.

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