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Pro Bahn fordert einheitliche Kinder-Regeln

18.01.17 (Allgemein) Autor:Stefan Hennigfeld

Während die Volljährigkeit mit 18 Jahren eintritt, handhaben Verkehrsverbünde die Frage, wie lange jemand mit einem Kinderticket fahren darf und wann ein Erwachsenenfahrschein notwendig wird, häufig sehr unterschiedlich. Um Licht ins Dunkel zu bringen fordert der Fahrgastverband Pro Bahn einheitliche Regelungen, an die sich deutschlandweit alle zu halten haben. Bereits 2004 hat der VDV vorgeschlagen, Kinder unter sechs Jahren gratis und bis zum 15. Geburtstag verbilligt mitzunehmen.

Doch das ist längst nicht überall so. Pro Bahn berichtet über Beschwerden und Hinweise, dass diese Empfehlung, die kein Gesetz ist, nicht überall angewendet wird; das führt zur unguten Situation, dass Fahrgäste eine Fahrkarte bezahlt haben und dennoch aus Unwissenheit plötzlich als Schwarzfahrer dastehen, etwa im Urlaub in einer anderen Region.

„Das ist ein Unding. So schaffen es die Verkehrsunternehmen, dass zahlende Fahrgäste sich wie Schwarzfahrer fühlen. Damit verunsichern sie gerade ihre nachwachsende Kundschaft“, so Jörg Bruchertseifer, stellvertretender Bundesvorsitzender und Tarifexperte des Fahrgastverbandes. „Viele von denen, die als Heranwachsende in so ein Szenario hineingeraten, werden ihr Leben lang Bahnen und Busse meiden.“

Das Argument, dass den Verkehrsunternehmen und -verbünden so Einnahmen entgehen würden, lässt Bruchertseifer nicht gelten; es gehe um eine relativ kleine Zahl von Fahrkarten, die so verkauft würden; der damit erzielte Umsatz könne nirgends eine riesige Summe ausmachen. „Keiner erwartet, dass der Preis von Aachen bis Zittau der gleiche ist. Aber die Grundregel der Altersgrenzen, für die der ermäßigte Fahrpreis gilt, sollte im ganzen Land gleich sein. Die für Fahrten mit dem Auto relevante Grundregel, die StVO, ist es ja auch.“

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