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Schweiz: Bahn soll transparenter werden

21.11.16 (Schweiz, Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld

Der schweizerische Bundesrat will das System Bahn stärken. Er hat dazu letzte Woche die Botschaft zur Organisation der Bahninfrastruktur (OBI) zu Handen des Parlaments verabschiedet. OBI bringt mehr Transparenz, reduziert das Diskriminierungspotenzial, erhöht die Effizienz und trägt so zur langfristigen Verbesserung des heutigen Systems bei. Die Vorlage will zudem die Rechte der Passagiere stärken.

Heute sind die schweizerischen Bahnunternehmen in der Regel als integrierte Bahnen organisiert, welche sowohl die Bahn-Infrastruktur als auch den Personen- und teils den Güterverkehr betreiben. Die Infrastruktur ist zwar rechnerisch und organisatorisch von den Verkehrssparten getrennt, bleibt aber in der Gesamtverantwortung der Bahnunternehmen. Dies birgt in einem Umfeld, wo immer mehr Bahnunternehmen auf fremden Netzen verkehren, ein gewisses Diskriminierungspotenzial.

Gestützt auf die Arbeiten einer unabhängigen Expertengruppe schlägt der Bundesrat Anpassungen vor, um das Bahnsystem weiterzuentwickeln und alle Eisenbahnverkehrsunternehmen beim Zugang zur Bahninfrastruktur gleich zu behandeln. Die Trennung von Verkehr und Infrastruktur erachtet der Bundesrat aber als nicht notwendig und nachteilig für das gut funktionierende System des öffentlichen Verkehrs in der Schweiz.

Die Trassenvergabestelle, die heute von den drei großen Normalspurbahnen (SBB, BLS und SOB) sowie vom Verband öffentlicher Verkehr (VöV) getragen wird, soll in eine unabhängige Anstalt des Bundes überführt und mit zusätzlichen Kompetenzen ausgestattet werden. Diese soll außerdem die Verantwortung für die Erstellung des Fahrplans für den öffentlichen Verkehr in der Schweiz erhalten. Mit der Erarbeitung der Fahrplan-Grundlage wird sie die SBB-Division Infrastruktur beauftragen.

Für Systemführerschaften, welche heute beispielsweise die SBB beim Zugbeeinflussungssystem ETCS für die Normalspurbahnen oder die Rhätische Bahn bei der Zugsicherung der Meterspurbahnen innehat, soll eine klare gesetzliche Basis geschaffen werden. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) kann für derartige Aufträge künftig Systemführungsverträge abschliessen. Damit werden die Rechte und Pflichten der Beteiligten geklärt und die Transparenz erhöht.

Der Bundesrat will den Eisenbahnverkehrsunternehmen bei der Fahrplan- und Investitionsplanung der Infrastrukturbetreiber ein Mitwirkungsrecht einräumen. Die Betreiber der Bahninfrastruktur sollen verpflichtet werden, ihre Investitionspläne periodisch zu publizieren und die Eisenbahnverkehrsunternehmen anzuhören. Hingegen wird darauf verzichtet, dass die beiden international tätigen Bahnunternehmen SBB und BLS gesetzlich verpflichtet werden, in eine Holding-Struktur umgewandelt zu werden. Die Schiedskommission für den Eisenbahnverkehr soll weitere Kompetenzen im Bereich Überwachung und Prüfung erhalten. Eine gesetzliche Grundlage ermöglicht, die Daten zur Marktüberwachung zu beschaffen.

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