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EVG: Vorwürfe gegen National Express

17.03.16 (go.Rheinland, Nordrhein-Westfalen, NWL, VRR) Autor:Stefan Hennigfeld

Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) hat erneut schwere Vorwürfe gegen National Express und den Aufgabenträger VRR erhoben. Hintergrund: Die Firma Stölting soll in einer ihrer Unternehmenssparten Geldprämien an Angestellte geboten haben, die aus der Gewerkschaft IG-Bau austreten. Ein anderer als der hier betroffene Unternehmenszweig ist im Auftrag von National Express als Dienstleister für Zugbegleiter in den Zügen beauftragt worden.

Die EVG wirft nun National Express und VRR vor, solche Geschäftsgebahren mit ihrer Vergabepolitik aktiv zu unterstützen. „Der Schienenverkehr darf nicht zu einem Tummelplatz für Subunternehmer, Geschäftemacher und Gewerkschaftsgegner werden“, sagte der EVG-Vorsitzende Alexander Kirchner. „In die Züge gehört Zugpersonal – ausgebildet und qualifiziert. Wir wehren uns gegen Geschäftsmodelle, die auf prekären Beschäftigungsformen aufbauen.“

Bei National Express weist man die Kritik zurück. Die Angestellten der Firma Stölting, die in den Zügen ihren Dienst tun, werden nach einem gültigen Tarifvertrag mit der Gewerkschaft Verdi entlohnt – und haben damit mit der hier betroffenen IG-Bau ohnehin nichts zu tun. Auch die These, dass verstärkt „prekäre Beschäftigungsformen“ vorkämen, wird von der EVG weder belegt noch begründet. Im Rahmen der Vergabe der Linien RE 7 und RB 48, die von allen drei Aufgabenträgern in Nordrhein-Westfalen gemeinsam durchgeführt wurde, kamen die damals gültigen gesetzlichen Regelungen zur Anwendung.

Als Teil dieser Ausschreibung ist den Bietern die Möglichkeit eröffnet worden, dass einzelne Leistungsbereiche aus dem Verkehrsvertrag auch auf Unterauftragnehmer übertragen werden können, wobei bestimmte Kernbereiche der vertraglichen Leistungserbringung nur mit Zustimmung der Aufgabenträger übertragen werden können. Hierzu zählt aber nach dem Verkehrsvertrag nicht die Stellung von Zugbegleitern.

Allerdings wurde innerhalb der Vergabeunterlagen als Anforderung bzgl. der Qualität und Ausbildung gefordert, dass das Zugbegleitpersonal eine Ausbildung zur Sicherheits- und Servicekraft im ÖPNV gemäß den Richtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen oder eine Ausbildung vergleichbarer Qualität besitzt. Das Personal ist somit, entgegen der Einlassung der EVG, sowohl ausgebildet als auch qualifiziert für die Tätigkeit.

Darüber hinaus verweisen die Aufgabenträger darauf, dass bereits in der Vergangenheit Servicekräfte im Zug von externen Unternehmen gestellt wurden. So war das etwa mehrere Jahre bei DB Regio auf der Linie RE 2 zwischen Mönchengladbach und Münster der Fall. Damals haben EVG bzw. deren Vorgängerorganisationen Transnet und GDBA keine Kritik an der Vorgehensweise von DB Regio geübt. Zudem hat National Express auch noch weitere Leistungen an Unterauftragnehmer vergeben: So finden Wartung und Instandhaltung der Fahrzeuge im Auftrag von National Express bei DB Regio statt. Auch hier übt die EVG keinerlei Kritik.

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