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DVB nimmt keine E-Scooter mit

15.03.16 (Sachsen) Autor:Stefan Hennigfeld

Die Dresdener Verkehrsbetriebe (DVB) geben bekannt, dass sie elektronische Scooter in ihren Verkehrsmitteln nicht transportieren. Nach etlichen schweren Unfällen mit verletzten Personen im Zusammenhang mit der Beförderung solcher Spezialfahrzeuge schließen das inzwischen fast alle Unternehmen aus. „Zur Sicherheit der Fahrgäste überwiegt hier unsere Fürsorgepflicht“, meint Lars Seiffert, Vorstand der DVB für Betrieb und Personal.

Und er setzt fort: „Wir grenzen niemanden aus. Allerdings müssen wir wegen ihres Gefährdungspotenzials auf den Transport der „E-Scooter“ mit drei oder vier Rädern verzichten. Handelsübliche Rollstühle, Krankenfahrstühle oder Rollatoren werden wie gewohnt mitgenommen.“ Seit einigen Jahren bietet der Markt elektrisch betriebene Kleinfahrzeuge zur Fortbewegung für Personen an, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Die führerscheinfreien Einsitzer sind günstiger als ein Rollstuhl zu haben und werden unter dem Begriff E-Scooter zusammengefasst.

Es gibt sie mit zwei, drei oder vier Rädern. Die Varianten mit drei und vier Rädern sind häufig größer und schlechter manövrierbar als ein elektrisch angetriebener Rollstuhl. Sie passen nicht auf die dafür vorgesehenen Stellplätze in Bussen bzw. Straßenbahnen und stehen deshalb meist quer im Gang. Durch ihren sehr hohen Schwerpunkt neigen sie stark zum Kippen, wenn etwas schärfer gebremst wird.

„Das ist letztes Jahr auch in Dresden passiert, als ein Fahrgast nebst seinem Gefährt in der Bahn umstürzte. Nicht auszudenken was passiert wäre, wenn dort gerade ein Kinderwagen gestanden hätte“, sagt Lars Seiffert. Der „E-Scooter“ wird dann zur potenziellen Gefahrenquelle. Nicht nur für den Benutzer, auch für die anderen Passagiere. Dazu kommt, dass der Lenkeinschlag eines „E-Scooters“ gering ist. Seiffert beschreibt das so: „Ein Rollstuhlfahrer kann vorwärts in Bus oder Bahn einfahren, auf der Stelle wenden, sich auf die vorgesehene Stellfläche platzieren und auch vorwärts wieder ausfahren. Mit dem E-Scooter muss man rückwärtsfahren. Wohl dem, der dann seine Füße rechtzeitig in Sicherheit bringt.“

Nicht umsonst würden viele Hersteller in den Bedienungsanleitungen ausdrücklich darauf hinweisen, dass ihre „E-Scooter“ zur Mitnahme in anderen Fahrzeugen mit geeigneten Gurten zu verankern sind und die Benutzer nicht darauf sitzen bleiben dürfen. Beides ist in Bussen und Straßenbahnen nicht praktikabel. Sollte es in Zukunft veränderte Modelle mit Zertifikat zur sicheren Beförderung im ÖPNV geben, werden diese natürlich mitgenommen.

Wer nicht mehr richtig laufen kann, ist froh über jede individuelle Mobilität. Als „ÖPNV für alle“ läuft dafür der barrierefreie Ausbau von Haltestellen. Auch in Dresden. Die Busse und Bahnen sind alle schon mit ebenerdigen Einstiegen unterwegs. Rollstuhlfahrer, Eltern mit Kinderwagen oder Menschen, die nicht gut zu Fuß sind, können problemlos einsteigen. Jedoch geht die allgemeine Sicherheit in diesem Fall vor.

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