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Bundeskabinett fasst EReG-Beschluss

18.01.16 (Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld

Das Bundeskabinett hat sich in der letzten Woche auf einen Entwurf zum Eisenbahnregulierungsgesetz (EReG) geeinigt, welcher nun in den Bundestag eingebracht werden soll. Damit sollen der diskriminierungsfreie Zugang zum Schienennetz gestärkt und die Entgelte zur Nutzung der Schienenwege erstmals durch die Bundesnetzagentur ex-ante genehmigt werden. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU): „Wir wollen den Wettbewerb im Bahnbereich stärken. Dieser Wettbewerb sichert Innovationen und Qualität des Angebots – im Interesse der Bahnkunden. Wettbewerb braucht klare, transparente Regeln. Mit dem neuen Eisenbahnregulierungsgesetz schaffen wir diesen Rahmen. Im Zentrum stehen: Mehr Transparenz der Entgelte für die Nutzung von Schienenwegen und uneingeschränkte Zugangsrechte für Wettbewerber.“

Die Trassenpreise werden künftig vor der Einführung genehmigt, wodurch die Kompetenzen der Bundesnetzagentur erheblich ausgeweitet werden. Bereits Ende 2014 war der erste Gesetzesentwurf bekannt und durch die Branchenakteure bewertet worden. Erwartungsgemäß hat sich der Verband Mofair unter der damaligen Führung für deutliche strengere Regelungen ausgesprochen, während der VDV der Ansicht war, dass zu viel Bürokratie vorhanden sei und dass ein Großteil der Regelungen eigentlich gar nicht benötigt werde. Das neue Gesetz soll noch in der nächstes Jahr endenden Legislaturperiode in Kraft treten.

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