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BDO: Aktuelles zur Barrierefreiheit

01.12.15 (Fernverkehr) Autor:Stefan Hennigfeld

Reisebusse, die ab dem 1. Januar neu zugelassen werden, müssen mit mindestens zwei Rollstuhlplätzen ausgestattet sein. Ab dem 1. Januar 2020, also vier Jahre später, besteht die Pflicht für alle eingesetzten Fahrzeuge, diese Ausstattung vorzuhalten. Dies ist eine nationale Regelung auf deutscher Ebene, ohne dass es eine entsprechende Vorgabe der Europäischen Union gäbe.

Für den Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (BDO) ergibt sich daraus die Problematik, dass etwa achtzig Prozent der aktuell genutzten Rollstühle nicht als Fahrzeugsitz geeignet sind. Sie können daher aus haftungsrechtlichen Gründen in Reisebussen nicht mitfahren. Damit zeigt sich aus Sicht des Verbandes deutlich, dass die erste Zeitstufe (2016) in der Praxis auf große rechtliche und praktische Hemmnisse stößt.

Dies ist neben der Schwierigkeit der Feststellung, ob ein Rollstuhl befördert werden kann, der mangelhaften baulichen Infrastruktur der Haltestellen und Busterminals (nur zwei Busterminals in ganz Deutschland sind vollständig barrierefrei) sowie dem Fehlen dringend benötigter Rechtsänderungen (die BOKraft verbietet derzeit die Mitnahme von „gefährlichen“ Stoffen und damit das Befördern bestimmter Batterietypen, wie sie in einigen Elektrorollstühlen eingesetzt werden) insbesondere durch den Umstand bedingt, dass noch immer keine barrierefreien Fahrzeuge mit zwei rollstuhlgeeigneten Plätzen serienmäßig erhältlich sind.

Ein weiteres Problem ist nach Lesart des Verbandes, dass Rollstuhlfahrer keinerlei sichere Informationen darüber haben können, ob sie mitfahren dürfen oder nicht. Dies hängt einzig und allein vom Tag der ersten Zulassung des Busses ab und niemand kann aktuell verlässlich einschätzen, zu welchen Zeiten welche Busse auf welchen Linien eingesetzt werden. Vor diesem Hintergrund hat sich der BDO dafür ausgesprochen, mit den zuständigen Behindertenverbänden die vielen durch das Gesetz offen gelassenen Fragen gemeinsam zu klären. Zahlreiche Gespräche und Abstimmungsrunden wurden durch den Verband begleitet.

Zuletzt hatte man eine „Initiative Barrierefreiheit 2020 – Roadmap 2016-2019“ vorgeschlagen. Hierbei sollte eine Grundversorgung barrierefreier Mobilität im Fernbuslinienverkehr ab 1. Januar sichergestellt werden. Dazu hatten die Busfernlinienbetreiber gemeinsam ein Netz definiert, das die zentralen Hauptachsen der Verkehrs- und Reiseströme von Fernlinienbussen in Deutschland umfasst. Auf diesen Hauptachsen sollte verbindlich mindestens einmal täglich eine barrierefreie Hin- und Rückfahrt mit mindestens einem rollstuhlgerechten Platz ermöglicht werden.

Der Deutsche Behindertenrat hat eine Beteiligung daran jedoch wieder abgesagt. Für den BDO gilt demnach nicht mehr das Lastenheft Barrierefreiheit, dem man nie zugestimmt hat, sondern ausschließlich die PBefG-Regelungen. Demnach müssen die Fahrzeuge zwar über Stellplätze verfügen, bis zur vollständigen Barrierefreiheit bleibt jedoch noch mehrere Jahre Zeit.

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