E-Scooter: Kein Rechtsanspruch
30.01.15 (VRR) Autor:Stefan Hennigfeld
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Beförderung elektronischer Scooter in öffentlichen Verkehrsmitteln. Der VDV hat seinen Mitgliedsunternehmen empfohlen, solche Geräte von der Mitnahme auszuschließen, die meisten folgen dieser Empfehlung und das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat jetzt entschieden, dass diese Handhabe nicht gegen geltendes Recht verstößt. Geklagt hatte ein gehbehinderter Nutzer, der einen Anspruch auf Beförderung in öffentlichen Verkehrsmitteln gefordert hatte.
Seiner Argumentation, seine Bewegungsfreiheit würde sonst erheblich eingeschränkt, wollten die Richter nicht folgen. Sie verwiesen dagegen auf eine aktuelle Untersuchung, die die Sicherheitsrisiken für ihn und die anderen Fahrgäste darlege. Ein Feststellen und Halten während der Fahrt seien nicht gewährleistet. Weiterhin verwies das Gericht auf die Möglichkeit, dass der Mann sich auch in einem (elektrischen) Rollstuhl befördern lassen könne.