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Generalanwalt: DB-Konzern verstößt nicht gegen europäisches Eisenbahnrecht

07.09.12 (Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld

Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof beantragt festzustellen, dass in Spanien, Ungarn und Portugal gegen das europäische Eisenbahnrecht verstoßen wird. Das Vertragsverletzungsverfahren lief ursprünglich auch gegen die Bundesrepublik Deutschland, hier ist man aber von entsprechenden Vorwürfen abgerückt. Die Bundesregierung hat – trotz einer anderslautenden Passage im Koalitionsvertrag – stets an der DB-Konzernstruktur festgehalten.

Nach Ansicht des zuständigen Generalanwaltes ist es den Ländern gestattet, die Verkehrs- und Infrastruktursparten in einer integrierten Holding zu überlassen. Es könne von den Mitgliedsstaaten nicht verlangt werden, weitere Maßnahmen zur Liberalisierung durchzusetzen, so dass beantragt wird, im Falle Deutschland die Klage der Europäischen Kommission abzuweisen.

Schwere Kritik daran kommt vom deutschen Wettbewerberverband Mofair. „Damit stellt der Generalanwalt der Deutschen Bahn faktisch einen Freibrief aus. Sie allein kann den Grad der Unabhängigkeit von DB Netz gegenüber der Holding und den Transportschwestern bestimmen“ sagt Verbandspräsident Wolfgang Meyer.

Der sehr viel größere Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), in dem sowohl die Deutsche Bahn als auch die meisten Wettbewerbsbahnen organisiert sind, hat sich derzeit (6. September) noch nicht öffentlich geäußert.

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