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Änderung am Allgemeinen Eisenbahngesetz stärkt Herstellerverantwortung

24.08.11 (Allgemein) Autor:Stefan Hennigfeld

Das Bundeskabinett hat heute eine Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes beschlossen. Die Fahrzeughersteller werden stärker in die Verantwortung für Sicherheit und Qualität ihrer Züge genommen. Bislang war das allein Sache des Eisenbahnverkehrsunternehmens. Dadurch sollen Engpässe beim Rollmaterial langfristig und dauerhaft behoben werden.

Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU): „Wir brauchen gute und leistungsfähige Züge in ausreichender Zahl für einen flächendeckend guten Schienenverkehr in Deutschland. Künftig werden die Hersteller ihren Teil der Verantwortung für die Sicherheit und Qualität ihrer Züge tragen. Das wird für bessere Züge sorgen und den Herstellungsprozess beschleunigen. Mehr und bessere Züge auf unseren Schienen: Das ist für alle Bahnkunden gut.“

DB Regio fehlen derzeit zahlreiche Neubauzüge vom Typ E-Talent 2, die ohne Zulassung in Henningsdorf bei Bombardier auf den Abstellgleisen stehen. Auch Privatbahnen waren bereits von verzögerter Zulassung ihrer Fahrzeuge betroffen. Ein entscheidendes Problem wird aber nicht angegangen: Die lange Dauer zwischen Fahrzeugkonstruktion und Zulassung. So kann ein Zug, der bei Baubeginn alle Normen erfüllt, einige Jahre später bei der Zulassung in etlichen Punkten Nachholbedarf haben.

Hier wird der schwarze Peter von einem Beteiligten auf den anderen verschoben. Generelle Probleme werden nicht gelöst. Allerdings können das Eisenbahnbundesamt und die Waggonbauindustrie nun enger zusammenarbeiten. Außerdem werden im Zeitalter der liberalisierten Schiene immer mehr Fahrzeuge „von der Stange“ geordert. Eisenbahnunternehmen sind in vielen Fällen an der Entwicklung gar nicht mehr beteiligt.

Zu alten Zeiten der Bundesbahn sah das anders aus: Die Fahrzeugbeschaffung war politisch motiviert; so wie die Behördenbahn selbst eine Riesen-Arbeitsbeschaffungsmaßnahme war, wurde das Rollmaterial nicht nach Bedarf gekauft, sondern zur Sicherung von Arbeitsplätzen in der Industrie. Im Zeitalter „schlüsselfertiger Komplettlösungen“, in denen der Hersteller selbst die Wartung übernimmt, sind die Rahmenbedingungen vollständig anders. Daran wurde das Eisenbahnrecht jetzt angepasst.

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