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Bahn darf bei S21 weiterbauen

02.08.11 (Allgemein) Autor:Test Kunde

Wie Focus-Online berichtet, ist der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) mit seinem Eilantrag auf vorläufigen Baustopp vor Gericht gescheitert. Die Bahn darf also weiter bauen. Es gäbe keinen Anlass, der Bahn den Weiterbau zu untersagen, weil sie mehr Grundwasser entnehmen wolle als in den Planfeststellungsbeschlüssen zugelassen, entschied der Verwaltungsgerichtshof Mannheim in einem am Dienstag, 2. August 2011 bekanntgegebenen Beschluss.

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Die Proteste in Stuttgart gingen trotzdem weiter.  Rund 250 Gegner blockierten am frühen Dienstagmorgen eine Baustellenzufahrt und forderten einen sofortigen Baustopp. Im Anschluss an die Blockade zogen sie mit Transparenten durch den Stuttgarter Schlossgarten. Die Veranstaltung verlief friedlich. Der befürchtete Großprotest der Jugendoffensive Stuttgart, die über Facebook zu Blockaden aufgerufen hatte, blieb aus, meldete der Focus.

Derweil sorgt der Ex-Schlichter Heiner Geißler für Unmut. Er hatte im Deutschlandfunk die Situation in Stuttgart als „totalen Krieg“ bezeichnet. „Der droht schon seit geraumer Zeit, er ist schon seit geraumer Zeit vorhanden.“ Er verwahrte sich zugleich gegen den Vorwurf, den Nationalsozialismus zu verharmlosen. Geißler hatte das von NS-Propagandaminister Joseph Goebbels stammende Zitat „Wollt ihr den totalen Krieg?“ vergangenen Freitag in der Diskussion über den Stresstest benutzt.

„Die Aufhetzung unter dem Unrechtsregime der Nazis eignet sich nicht für launige Vergleiche“, erklärte Gabriele Heise, Generalsekretärin der Baden-Württembergischen FDP. „Mit diesem Vergleich diskreditiert er alle, die friedlich von ihrem Demonstrationsrecht Gebrauch machen.“

Geißler verteidigte seine Äußerungen. „Das Zitat war eine Zuspitzung, um deutlich zu machen, dass man eine friedliche Lösung braucht. Man muss gehört werden, sonst schlafen die Leute ein“, sagte er der Nachrichtenagentur dapd.

„Wir haben Baurecht und werden das Projekt fortführen, so wie es notwendig, sinnvoll und richtig ist“, betonte ein Sprecher der Bahn zu dem Gerichtsbeschluss. Der BUND verbucht indes einen Teilerfolg.  „Aufgrund unseres Drucks und unserer Klage hat das Eisenbahnbundesamt vorsorglich darauf hingewirkt, dass die Deutsche Bahn einen Antrag auf Durchführung eines Planänderungsverfahrens stellt. Damit sind dann unsere weiteren Beteiligungs- und Klagerechte gesichert“, sagte Landesgeschäftsführer Berthold Frieß. Das Eisenbahnbundesamt müsse nun zügig ein Planänderungsverfahren einleiten.
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