BEG vergibt Augsburger Netze
11.01.18 (Bayern) Autor:Stefan Hennigfeld
Nachdem die Bayrische Eisenbahngesellschaft (BEG) in den letzten Jahren stets Nettoverträge vergeben hat, folgt nach der Münchener S-Bahn nun erneut ein Bruttovertrag: Die Augsburger Netze werden in zwei Losen neu ausgeschrieben. Das bereits bestehende Angebot, das ab 2007 im Zuge des Regio-Schienen-Takts massiv um etwa zwei Millionen Zugkilometer pro Jahr aufgewertet wurde und zu einer Nachfragesteigerung von bis zu 70 Prozent geführt hat, wird auf hohem Niveau fortgesetzt und weiter ausgebaut.
Unter anderem sind die Streckenreaktivierung Gessertshausen – Langenneufnach, der dichte Takt im stadtnahen Bereich Augsburgs, ganztägige halbstündige Verbindungen zwischen Augsburg und München sowie sukzessive infrastrukturelle Verbesserungen Teil des Ausschreibungspakets. Die bisherigen Netze E-Netz Augsburg und D-Netz Augsburg II werden auf zwei Lose aufgeteilt.
Das Los 1 schreibt die BEG gemeinsam mit dem Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg aus, da die Verkehre bis nach Ulm und Aalen reichen werden. Das Los 2 hingegen befindet sich ausschließlich in Bayern und enthält die Reaktivierung der Strecke Gessertshausen – Langenneufnach, hier wird die BEG alleiniger Auftraggeber sein. Die Vertragslaufzeit von neun Jahren (Los 2) bzw. zwölf Jahren (Los 1) setzt sich aus drei Betriebsstufen zusammen. Das Leistungsvolumen beträgt rund 10,3 Millionen Zugkilometer pro Jahr.
Die Betriebsstufe 1 startet ab Ende 2021 zusammen mit der reaktivierten Staudenbahn. Nach Inbetriebnahme der Neubaustrecke Stuttgart – Ulm und des Projekts Stuttgart 21 sowie der weiteren Umbauten am und um den Augsburger Hbf („Mobilitätsdrehscheibe“) wird die Betriebsstufe 2 gefahren. Die Betriebsstufe 3 beginnt mit Fertigstellung der zweiten S-Bahn-Stammstrecke in München voraussichtlich Ende 2026. In der ersten Betriebsstufe wird das bisherige Fahrplankonzept weitgehend fortgeführt.
Neu ist hier insbesondere: Die Linie Treuchtlingen – Würzburg wird aus dem E-Netz Würzburg herausgelöst und gehört künftig zum E-Netz Augsburg. Dies ermöglicht die zweistündliche umsteigefreie Verbindung von München und Augsburg Richtung Ansbach und Würzburg. In der Betriebsstufe 2 wird aufgrund der erheblich verkürzten Fahrzeit ein deutlich ausgeweitetes Fernverkehrsangebot zwischen Stuttgart und München erwartet.
Solange die Strecke Augsburg – Ulm nicht ausgebaut ist, wird dies voraussichtlich vermehrt zu Überholungen und Fahrzeitverlängerungen im Regionalverkehr führen. Gleichzeitig ist in der Betriebsstufe 2 das geplante neue Wendegleis in Augsburg-Oberhausen berücksichtigt. Dieses ermöglicht umsteigefreie Fahrten von Ingolstadt über Schrobenhausen, Aichach und Friedberg bis Augsburg-Oberhausen mit optimalen Verknüpfungen zur Straßenbahn.
Werktags verkehren die Züge ganztags alle 15 Minuten von Friedberg bis Oberhausen, womit ein weiterer wichtiger Baustein des Regio-Schienen-Takts umgesetzt wird. In Betriebsstufe 3 wird die Inbetriebnahme der 2. Stammstrecke der S-Bahn München zu einem abermals neuen Fahrplankonzept zwischen München und Buchloe führen mit neuer Regional-S-Bahn im 30-Minuten-Takt von Buchloe über Geltendorf in die neue Stammstrecke in München.
Damit kann auf der Ammerseebahn wieder zu dem bewährten heutigen Fahrplankonzept zurückgekehrt werden. Im Rahmen einer Eventualposition wird ein ganztägiger Halbstundentakt an Samstagen von Augsburg nach Dinkelscherben und Aichach angefragt. Die Bestellung dieser Züge hängt vom Preisangebot der Bieter des Wettbewerbsverfahrens und den finanziellen Möglichkeiten der BEG ab.
Daneben wird für eventuell weitere Zusatzleistungen ein sogenannter Mehrleistungspreis angefragt, der es in Abhängigkeit von seiner Höhe ermöglicht, während der Vertragslaufzeit z.B. einen Stundentakt am Wochenende zwischen Donauwörth und Aalen nachzubestellen. Die Fahrzeuge im Los 1 der Augsburger Netze müssen für mindestens 160 und die im Los 2 für mindestens 120 Stundenkilometer zugelassen sein. Dies können sowohl niederflurige Gebrauchtfahrzeuge ab Baujahr 2008 als auch Neufahrzeuge sein.
Sollte es der Bieter vorziehen, Neufahrzeuge einzusetzen, gewährt die BEG im Los 1 einen Neufahrzeugbonus und eine Kapitaldienstgarantie. Im Los 2 ist eine Wiedereinsatzgarantie für Neufahrzeuge vorgesehen. Werden Gebrauchtfahrzeuge eingesetzt, ist das Verkehrsunternehmen verpflichtet, diese in einen neuwertigen Zustand zu versetzen und in die Züge zu investieren.
Siehe auch: Der Bruttovertrag und seine Vorteile