Eisenbahnjournal Zughalt.de

Nachrichten über Eisenbahn und öffentlichen Verkehr

NRW: Kabinett billigt Tariftreuegesetz

13.07.11 (Allgemein) Autor:Sven Steinke

Gestern am 12. Juli 2011 hat die nordrhein-westfälische Landesregierung, nach Anhörung einiger kommunaler Spitzenverbände, den Gesetzentwurf zum „Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen“ gebilligt und in den Landtag eingebracht. Nach dem Gesetz sollen öffentliche Aufträge in NRW zukünftig nur noch an Unternehmen vergeben werden, die ihren Arbeitnehmern einen Stundenlohn von mindestens 8,62 Euro zahlen.

[ad#Content-AD]

Desweiteren sieht der Entwurf vor, dass im öffentlichen Personenverkehr zukünftig repräsentative Tarifverträge für Unternehmen gelten müssen, die sich um den Erhalt von Verkehrsdienstleistungen bemühen. Welche Tarifverträge als repräsentativ anzusehen sind wird nicht weiter ausgeführt. Allerdings dürfte das im Schienenpersonennahverkehr eher auf die Tarifverträge der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) zutreffen, da die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) in den Verkehrsunternehmen nur eine geringe Zahl an Beschäftigten vertritt.

Außerdem regelt das neue Gesetz einige vergaberechtliche Vorgaben wie beispielsweise verpflichtende Aspekte des Umweltschutzes und der Energieeffizienz. Aber auch Aspekte wie die Frauenförderung oder die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind enthalten. Die Vorgaben müssen gestaffelt nach Auftragswert und Beschäftigtenzahl von den bietenden Unternehmen berücksichtigt werden. Die Erfüllung der Vorgaben soll entsprechend kotrolliert und bei nicht Einhaltung sanktioniert werden.

[ad#Bigsize-Artikel]

Kommentare sind geschlossen.