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Stuttgart 21: Baustopp soll verlängert werden

05.06.11 (Allgemein) Autor:Jürgen Eikelberg

Der derzeit laufende Baustopp für das umstrittene Großprojekt Stuttgart 21 soll bis zum 15. Juli verlängert werden. Bahnchef Rüdiger Grube sagte in den Stuttgarter Nachrichten, das sei „sein letzter Kompromissvorschlag.“ Bis zum 15. Juli müssen die Aufträge vergeben werden, weil die EU-weite Ausschreibung ansonsten wiederholt werden müsste. Dadurch würde man 18 Monate verlieren.

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Grube: „Wenn wir die Vergaben und Bauarbeiten tatsächlich bis Mitte Juli verzögern, werden wir – weil die neue Eisenbahninfrastruktur nur zum Fahrplanwechsel am Ende eines Jahres in Betrieb gehen kann – voraussichtlich ein volles Jahr verlieren. Das heißt, Stuttgart 21 würde nicht wie geplant Ende 2019, sondern Ende 2020 in Betrieb gehen.“

In diesem Fall würden Regressforderungen der Stadt Stuttgart in Höhe von 33 Millionen Euro drohen – dies könne die Deutsche Bahn nicht riskieren. Es besteht allerdings bis heute kein uneingeschränktes Baurecht. Vielen Medienberichten zufolge habe man nachhaltige Schwierigkeiten, ein Bauunternehmen zu finden, das bereit ist, das Stammwerk von Daimler-Benz zu untertunneln.

Der Baustopp kam nach den Landtagswahlen zustande. Erstmals in der Geschichte Baden-Württembergs musste die CDU in die Opposition wechseln, mit Winfried Kretschmann kam der erste grüne Ministerpräsident der deutschen Geschichte ins Amt. Die Grünen sind gegen Stuttgart 21, bzw. sie waren das zumindest, als sie noch Oppositionspartei waren.

Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) malte in der Woche nach den Landtagswahlen in einem Interview mit Spiegel Online bereits ein mögliches Ausstiegsszenario an die Wand, das vorsah, die Neubaustrecke nach Ulm zu bauen und den oberirdischen Sackbahnhof beizubehalten.

Außer Frage steht, dass Stuttgart 21 nicht gegen den Willen der Landesregierung gebaut wird – ganz gleich, welche Verträge noch unter den früheren Ministerpräsidenten Stefan Mappus oder Günther Oettinger (beide CDU) gemacht worden sind. Der Preis für den Ausstieg bleibt – entgegen anderslautender Ankündigungen – die Verhandlungsmasse.

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