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Nordrhein-Westfalen: Landesregierung beschließt Tariftreuegesetz

08.06.11 (Allgemein) Autor:Jürgen Eikelberg

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat am Dienstag (7. Juni) ein Tariftreue- und Vergabegesetz beschlossen. Am 20. Juli wird es in den Landtag eingebracht. Es sieht klare Regelungen und soziale Mindeststandards für öffentliche Aufträge in Nordrhein-Westfalen vor. So müssen alle Beschäftigten einen Stundenlohn von mindestens 8,62 Euro erhalten. Im ÖPNV soll ein „repräsentativer Tarifvertrag“ gelten.

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Wirtschafts- und Verkehrsminister Harry Voigtsberger (SPD): „Die Landesregierung setzt mit dem Tariftreuegesetz ein klares Zeichen gegen Sozialdumping und für faire Löhne. Damit schützen wir die Unternehmen in unserem Land vor unfairem Wettbewerb.“ Das soll auch für Leiharbeiter gelten. Für den Minister ist das ein wichtiger Schritt in Richtung Gleichstellung im regulären Beschäftigten.

Künftige Ausschreibungen öffentlicher Verkehrsdienstleistungen werden daher nicht mehr um eine Tariftreueklausel herumkommen. Bislang hat man bei den Aufgabenträgern wegen der unklaren Rechtslage stets darauf verzichtet. Diese wird mit einer gesetzlichen Regelung nun gerichtsfest sein.

Welche „repräsentativer Tarifvertrag“ gelten wird, bleibt abzuwarten. Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) hat mit der Deutschen Bahn und den sechs großen Privatbahnen einen Branchentarifvertrag für den SPNV vereinbart. Die konkurrierende Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hat jedoch bei vielen Eisenbahnverkehrsunternehmen eigene Tarifverträge für Triebfahrzeugführer oder Fahrpersonal.

Den Bestellern droht nun die unangenehme Situation, in den seit Jahren andauernden Streit zweier Gewerkschaften hineingezogen zu werden. Ist nun der Branchentarifvertrag SPNV der EVG oder der angestrebte Bundesrahmen-Lokomotivführertarifvertrag der GDL repräsentativ? Hier muss das Gesetz umfassende Regelungen finden, ansonsten entsteht – wie so oft im SPNV – Richterrecht.

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