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Alkoholverbot im Hamburger Verkehrsverbund

01.06.11 (Allgemein) Autor:Test Kunde

Ab dem 1. September 2011 ist das Konsumieren von alkoholischen Getränken sowohl in den Fahrzeugen als auch auf den Haltestellen von U-, S- und A-Bahn sowie in den Bussen verboten. Im ersten Monat wird für das Übertreten der neuen Regelung noch keine Vertragsstrafe erhoben. In dieser „Verwarnphase“ werden die Fahrgäste verstärkt über das Alkoholkonsumverbot informiert. Wer ab dem 1. Oktober beim Trinken oder mit geöffneten Behältnissen von alkohol­haltigen Getränken angetroffen wird, muss 40 Euro Vertragsstrafe zahlen.
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Seit geraumer Zeit ist der Alkoholkonsum im öffentlichen Nahverkehr bundes­weit immer wieder ein Diskussionsthema. Im vergangenen Jahr hat der HVV bei einer repräsentativen Befragung festgestellt, dass 86 Prozent der Bürgerinnen und Bürger im HVV-Gebiet ein Alkoholkonsumverbot in Bus und Bahn befür­worten. Im Januar 2011 haben dann die im HVV-Beirat vertretenen Verkehrs­unternehmen beschlossen, ein Alkoholkonsumverbot vorzubereiten. Hierfür wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, um für die mehr als dreißig im Verbund zusammengeschlossenen Verkehrsunternehmen eine für alle akzeptable Regelung zu schaffen.

Dieses Arbeitsziel ist nun erreicht; ausgenommen vom Alkoholverbot sind lediglich die Hadag-Fähren sowie die Bahnen des Regionalverkehrs, die die HVV-Grenzen in Richtung Schleswig-Holstein und umgekehrt überschreiten (Nord-Ostsee-Bahn, Nordbahn und DB Regio). In den Zügen der Metronom Eisenbahngesellschaft, die im Süden des Verbundgebiets verkehren, besteht bereits seit Ende 2009 ein Alkoholkonsumverbot.
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