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ÖPNV-Direktvergabe im Münsterland: OLG Düsseldorf muss entscheiden

15.10.10 (Allgemein) Autor:Jürgen Eikelberg

Die Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf wollten ihre ÖPNV-Leistungen, die jährlich etwa 16 Millionen Buskilometer umfassen, für zehn Jahre per Direktvergabe an die Regionalverkehr Münsterland GmbH geben. Hierbei handelt es sich um ein Verkehrsunternehmen in öffentlicher Hand ohne private Kapitaleigner. Die Bezirksregierung Münster hält die Vergabe für rechtswidrig – nun muss das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden.

Ein privates Busunternehmen hatte die Vergabe angefochten – in erster Instanz erfolgreich. Die Vergabekammer der Bezirksregierung Münster hat die Vergabe einkassiert. Insbesondere weil die RVM GmbH bei der Erbringung der Busleistungen in nicht geringem Umfang auf die Unterstützung externer Subunternehmer zurückgreift. Direktvergaben sind lediglich an Unternehmen in öffentlichem Eigentum erlaubt, die sich nicht außerhalb ihres Heimatmarktes an Wettbewerbsvergaben beteiligen.

Wenn die Kreise in ihrer Eigenschaft als Aufgabenträger für den kommunalen ÖPNV nun ein Unternehmen in öffentlichem Eigentum beauftragen, das wiederum im großen Stil private Unterauftragnehmer mit einbezieht, dann sieht die Vergabekammer darin einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Wenn ohnehin private Busunternehmen fahren, dann müsse der Aufgabenträger auch eine ordnungsgemäße Wettbewerbsvergabe gewährleisten.

Die vier Kreise haben gegen die Entscheidung Widerspruch eingelegt. Nun muss sich das Oberlandesgericht Düsseldorf mit der Angelegenheit befassen. Sollte es sich der Rechtsauffassung der Aufsichtsbehörde anschließen und die Vergabe endgültig kippen, dann könnte das Signalwirkung für den gesamten ÖPNV haben: Zahlreiche kommunale Verkehrsunternehmen würden möglicherweise in die Situation kommen, die Verträge mit ihren Subunternehmen kündigen zu müssen.

Auf der anderen Seiten sind Dienstleistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge, die von privaten Unternehmen erbracht werden, wie jeder andere öffentliche Auftrag auszuschreiben – um einen sparsamen Umgang mit den Steuergeldern der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Hier könnte also eine Grundsatzentscheidung bevorstehen.

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