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MVB: Planfeststellung hat Bestand

15.12.20 (Sachsen-Anhalt) Autor:Stefan Hennigfeld

Nach Ende der vierwöchigen Klagefrist steht fest, dass die Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG (MVB) das Baurecht für den Straßenbahnstreckenneubau vom Hermann-Bruse-Platz zur Ebendorfer Chaussee hat. Damit besteht nun für alle Bauabschnitte der zweiten Nord-Süd-Verbindung für die Straßenbahn Baurecht.

„Wir freuen uns sehr darüber. Damit konnte auch für den letzten sich noch in der Planung befindlichen Bauabschnitt Baurecht erteilt werden. Das Gesamtprojekt der zweiten Nord-Süd-Verbindung kann somit wie vorgesehen umgesetzt werden“, sagt MVB-Geschäftsführerin Birgit Münster-Rendel. Sie betont, dass damit eine leistungsstarke Direktverbindung vom Kannenstieg bis zum Hauptbahnhof ermöglicht wird. Gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 1. Oktober 2020 gingen beim Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt keine Klagen ein.

Der fünfte Bauabschnitt ist ein Teilstück des Nord-Astes der zweiten Nord-Süd-Verbindung und verbindet die Bauabschnitte 4 (Damaschkeplatz – Hermann-Bruse-Platz) und 6 (Ebendorfer Chaussee – Kannenstieg) miteinander. „Mit dem nun bestandskräftigen Beschluss können wir mit der weiteren Umsetzung des Bauvorhabens starten“, sagt die MVB-Geschäftsführerin. Dazu gehört zunächst die Erarbeitung der Ausführungsplanung. Dies wird bis tief ins kommende Jahr andauern. Bauvorbereitende Arbeiten sollen schon 2021 ausgeführt werden. Der Baustart ist Anfang 2022 vorgesehen.

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