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Erixx Holstein bietet Sonderentschädigungen an

16.02.23 (Hamburg, Schleswig-Holstein) Autor:Stefan Hennigfeld

Erixx Holstein bietet seinen Fahrgästen, die in den vergangenen Wochen wiederholt von Zugausfällen und Verspätungen der Linien RE83/RB84 betroffen waren, eine zusätzliche Sonderentschädigung an: Fahrgäste mit einem entsprechenden Ticket, die im Entschädigungszeitraum 11. Dezember 2022 bis 12. Januar 2023 auf einem Abschnitt der Strecke Lüneburg-Lübeck Hbf-Kiel Hbf unterwegs waren, können einmalig zwanzig Prozent des Fahrkartenpreises zurückerhalten.

Diese Sonderentschädigung ist eine freiwillige Leistung des Unternehmens und ist unabhängig davon, ob zusätzlich Ansprüche im Rahmen der gesetzlichen Fahrgastrechte, der Nah-SH-Garantie oder der hvv-Garantie geltend gemacht werden. „Leider sind wir unserem eigenen Qualitätsanspruch in den Wochen nach dem Betriebsstart am 11. Dezember 2022 nicht annähernd gerecht geworden. Darunter haben insbesondere Pendler und Schüler gelitten. Wir möchten daher all denjenigen, die zum Teil täglich von Zugausfällen und massiven Verspätungen betroffen waren, zusätzlich zu den ohnehin bestehenden Möglichkeiten eine eigene finanzielle Entschädigung anbieten. Es tut uns wirklich leid, das möchten wir mit dem Angebot auch noch einmal zum Ausdruck bringen“, so Nicolai Volkmann, kaufmännischer Geschäftsführer von Erixx Holstein.

Alle Fahrgäste, die im Entschädigungszeitraum 11. Dezember 2022 bis 12. Januar 2023 eine gültige Einzel-, Tages- oder Wochenfahrkarte für einen Abschnitt auf der Strecke Lüneburg-Lübeck Hbf-Kiel Hbf hatten und somit auf die Leistungen von Erixx Holstein angewiesen waren, können die Sonderentschädigung erhalten. Für alle Inhaber einer Zeitkarte mit dem Gültigkeitszeitraum Dezember 2022 und/oder Januar 2023 wird der Fahrpreis eines einzelnen Monats für die Berechnung der Sonderentschädigung zugrunde gelegt.

Der Betrag wird einmalig pro Karteninhaber ausgezahlt, Mitfahrer werden nicht berücksichtigt. hvv-Abokarten und Profitickets müssen nachweislich regelmäßig für einen Abschnitt auf der Strecke Lüneburg bis Ratzeburg genutzt werden. Netzkarten im SH-Tarif müssen nachweislich regelmäßig für einen Abschnitt auf der Strecke Lauenburg bis Kiel Hbf genutzt werden. Inhaber dieser Fahrkarten müssen einen Nachweis über den Wohnort vorlegen.

Semestertickets müssen nachweislich regelmäßig für einen Abschnitt auf der Strecke Lüneburg-Lübeck Hbf-Kiel Hbf genutzt werden. Semesterticketinhaber müssen ihre Immatrikulationsbescheinigung, das Semesterticket und einen Nachweis über den Wohnort vorlegen. Voraussetzung für die Sonderentschädigung ist grundsätzlich, dass die Nutzung der RE83/RB84 der verkehrsübliche Weg auf der Strecke ist und es keine mindestens vergleichbar schnelle Fahrplanalternative gibt.

Ausgenommen von der Sonderentschädigung sind Freifahrkarten und Bahncards 100. Um die Sonderentschädigung zu erhalten, müssen Fahrgäste einen Antrag stellen. Hierfür richtet erixx Holstein zum 15. Februar 2023 ein eigenes Online-Portal ein. Alle Anträge, die über das Online-Portal vom 15. Februar bis einschließlich 15. März 2023 eingehen, werden geprüft. Das Online-Portal ist über die Unternehmenshomepage www.erixx.de erreichbar. Unter dem genannten Link finden Fahrgäste ebenfalls alle Informationen rund um die Sonderentschädigung.

Die Beantragung ist ausschließlich über das Online-Portal möglich. Um die zwanzig Prozent des Fahrpreises im Geltungszeitraum zu erhalten, müssen Fahrgäste online ihre Kontakt- und Bankdaten übermitteln, einige kurze Angaben machen und einen Nachweis einreichen, dass sie zum Kreis der Berechtigten für die Sonderentschädigung gehören (z. B. durch den Upload eines Scans oder Fotos der Fahrkarte und gegebenenfalls weiterer erforderlicher Belege). Die Bearbeitung der Entschädigungsansprüche erfolgt in der Regel innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags.

Die Sonderentschädigung erfolgt ausschließlich bargeldlos als Überweisung auf das im Rahmen der Antragstellung angegebene Bankkonto innerhalb der EU. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Sonderentschädigung der Erixx Holstein GmbH besteht nicht. Wird ein Ziel durch unvorhergesehene Störungen mehr als zwanzig Minuten zu spät erreicht, können im Rahmen der hvv-Garantie einmalig fünfzig Prozent des Fahrpreises erstattet werden. Bei Tages- und Zeitkarten wird ein anteiliger Betrag pro Fahrt berechnet. Für Gruppenkarten kann nur eine Entschädigung beantragt werden. Weitere Informationen gibt es auf der Website des hvv.

Siehe auch: Entschädigungsregelungen und das Deutschlandticket

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