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VRN vereinfacht Jobticket

09.02.18 (Baden-Württemberg) Autor:Stefan Hennigfeld

Die Rhein-Neckar Verkehr GmbH vereinfacht sein Jobticket weiter: Bislang mussten mindestens zwanzig Angestellte eines Unternehmens ein solches abnehmen, ab April gilt eine neue Untergrenze von zehn Personen. Ab April 2018 gibt es eine neue Untergrenze von zehn Angestellten. Für den Mitarbeiter und potentiellen Fahrgast ein Schnäppchen, bedeutet das Jobticket auf Arbeitgeberseite immer auch eine Investition.

Je nach Unternehmensgröße ist auch ein Grundbeitrag zu entrichten. Dieser Grundbeitrag pro Mitarbeiter sinkt mit der Unternehmensgröße kontinuierlich, musste aber bisher für mindestens 20 Mitarbeiter gezahlt werden, auch wenn beispielsweise nur 14 Beschäftigte im Betrieb angestellt waren. Diese Untergrenze bildete bisher eine gewisse Hürde für kleinere Unternehmen.

„Es war uns wichtig, eine Balance aus den Bedürfnissen der kleineren Unternehmen, dem Koordinationsaufwand und den wirtschaftlichen Belangen der Verkehrsunternehmen zu finden“, sagt VRN-Geschäftsführer Volkhard Malik. „Mit der gesunkenen Untergrenze gewinnt das VRN-Job-Ticket einmal mehr an Attraktivität, eine weitere Verringerung der Mindestmitarbeiteranzahl wäre für die Verkehrsunternehmen jedoch nicht wirtschaftlich darstellbar“, so Malik.

Für die RNV bedeutet die neue Untergrenze einen kleinen Durchbruch, da zahlreiche Unternehmen in der Größe im Verkehrsgebiet angesiedelt sind. Allein im Stadtkreis Mannheim fällt knapp die Hälfte der insgesamt gut 1.500 Unternehmen mit mehr als zehn Angestellten in diese Größenklasse bis 19 Angestellte.

Im Stadtkreis Heidelberg sind 800 Unternehmen mit 10 oder mehr Mitarbeitern angesiedelt, 391 davon beschäftigen maximal 19 Angestellte. „Von der neuen Untergrenze profitieren alle Beteiligten. Der Berufsverkehr verlagert sich ein Stück mehr von der Straße weg auf die Schiene“, sagt der kaufmännische Geschäftsführer Christian Volz.

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