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Gesetzesnovelle in Niedersachsen

03.11.16 (Niedersachsen) Autor:Stefan Hennigfeld

In der letzten Woche hat der niedersächsische Landtag das neue Gesetz zur Sicherung der Ausbildungsverkehre verabschiedet. Landesverkehrsminister Olaf Lies (SPD) nannte es einen „Meilenstein für die Stärkung des ÖPNV“. Das Gesetz schaffe Rechtsicherheit für die Finanzierung der Ausbildungsverkehre in Niedersachsen und trage zur Verbesserung des ÖPNV in ganz Niedersachsen bei, betonte Lies in seiner Rede im Landtag. So sichere das Gesetz die Schülerbeförderung auf kommunaler Ebene und gewährleiste gleichzeitig deutlich mehr Geld als bisher für den ÖPNV insgesamt.

Darüber hinaus bekommen Landkreise und kreisfreie Städte mehr Verantwortung und Gestaltungsspielraum, um lokale Bedingungen und Bedürfnisse im ÖPNV besser berücksichtigen zu können. Das Land wird mit Wirkung vom 1. Januar 2017 nicht mehr, wie bisher, die Ausgleichszahlungen für Rabatte im Schülerverkehr direkt an die beauftragten Verkehrsunternehmen auszahlen. Stattdessen sollen die für den ÖPNV ohnehin verantwortlichen Landkreise und kreisfreien Städte das Geld bekommen und mit den Verkehrsunternehmen abrechnen.

Die Kommunen haben damit die Aufgaben- und die Ausgabenverantwortung. Sie können so lokale Bedingungen berücksichtigen und je nach örtlicher Situation Verbesserungen im ÖPNV und im Schülerverkehr organisieren. Hier besteht etwa die Möglichkeit, aus reinen Schulbussen reguläre Verstärkerleistungen zu machen, die dann von jedermann genutzt werden können und in die normalen Fahrpläne integriert sind. Die Organisation kann aus einem Guss erfolgen statt dass man einen Extrapunkt hat, der vom Rest gesondert zu betrachten ist. Künftig gilt landesweit eine Mindestrabattierung von 25 Prozent für Zeitkarten von Schülern und Auszubildenden.

Durch das Gesetz steigen die Finanzhilfen für den SPNV im Gebiet des Zweckverbandes Großraum Braunschweig (ZGB) in den nächsten Jahren schrittweise um durchschnittlich rund 30 Millionen Euro pro Jahr an. Der ZGB erhält damit die Chance, Qualität und Quantität des SPNV auf ein angemessenes Niveau anzuheben. Über die bisherigen Ausgleichsleistungen von 90 Millionen Euro hinaus erhalten die kommunalen Aufgabenträger künftig jährlich weitere 20 Millionen Euro für die Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserungen des ÖPNV. Bei der Verteilung dieser zusätzlichen Finanzmittel werden die unterschiedlichen Auswirkungen des demografischen Wandels besonders berücksichtigt.

Dadurch wird der ÖPNV gerade auch im ländlichen Raum gestärkt. „Das Gesetz eröffnet ganz neue Möglichkeiten und wird den ÖPNV in Niedersachsen nachhaltig stärken und verbessern. Mit dieser grundlegenden Reform stärken wir die Gestaltungsmöglichkeiten für den ÖPNV vor Ort, sichern die Verkehre in der Fläche – angesichts des demografischen Wandels sehr bedeutsam – und erhöhen die Finanzausweisungen landesweit für den Bereich Mobilität. Profitieren werden davon insbesondere alle Fahrgäste.“

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