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BTE kündigt Nichtzulassungsbeschwerde an

25.11.16 (Bremen, Niedersachsen, Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld

Am 26. August 2016 hatte das OVG Lüneburg entschieden, dass der im März 2013 gefasste Planfeststellungsbeschluss aufgehoben wird. Nunmehr liegt die schriftliche Urteilsbegründung vor. Bemängelt werden eine falsche rechtliche Grundlage und eine fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung. Beklagt war die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, die den Planfeststellungsbeschluss gefasst hatte. Beigeladen war die BTE Bremen-Thedinghauser-Eisenbahn GmbH, die im Zuge dieser Maßnahme als Vorhabenträgerin tätig wird und auf deren Eisenbahninfrastruktur die Linie 8 fahren soll.

Das OVG Lüneburg hat gegen das Urteil keine Revision zugelassen. Gegen diese Nichtzulassung wird die BTE als Beigeladene Nichtzulassungsbeschwerde einlegen. Die Gesellschafter der BTE, die Gemeinden Stuhr und Weyhe, die Samtgemeinde Thedinghausen und die Weserbahn GmbH unterstützen dieses Vorgehen ausdrücklich. Gerade aus Sicht der Bremer Nachbargemeinden Stuhr und Weyhe besteht ein hoher Bedarf, kundenfreundliche, umweltverträgliche, verlässliche und barrierefreie Alternativen zu den teilweise überlasteten Straßen zu bekommen.

„Die Frage, welche Rechtsgrundlage beim Planfeststellungsbeschluss angewandt werden muss, bleibt aus Sicht der Kommunen auch nach der Urteilsbegründung weiter offen. Es gibt in Deutschland vergleichbare Projekte, die nach allgemeinem Eisenbahnrecht planfestgestellt wurden und andere Projekte, die nach Personenbeförderungsrecht festgestellt wurden. Um diese Fragestellung abschließend zu klären, ist eine höchstrichterliche Entscheidung erforderlich. Die Möglichkeit, eine solche Entscheidung zu treffen, wird durch die Nichtzulassung der Revision unterbunden“, erklärt hierzu Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) aus der Gemeinde Weyhe.

„Die Problematik der fehlenden Umweltverträglichkeitsprüfung hätte bei der langen Verfahrensdauer sicherlich durch einen richterlichen Hinweis im Vorfeld der mündlichen Verhandlung gelöst werden können“, ist sich Bürgermeister Niels Thomsen (parteilos) aus der Gemeinde Stuhr sicher. „Die Verfahrensbeteiligten hätten, sofern erforderlich, nachgebessert, um dieses wichtige Infrastrukturprojekt für die Gemeinden Stuhr und Weyhe realisieren zu können.“

Neben den Gesellschaftern unterstützt auch der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), der als Branchenverband die Interessen von rund 600 Unternehmen des Öffentlichen Verkehrs vertritt, das Vorgehen der BTE. Der VDV findet deutliche Worte: „Die Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts irritiert. Sie verwässert die bisher klare Trennung des Rechtsrahmens für Eisenbahnen einerseits und für Straßenbahnen andererseits. Erhebliche Verunsicherung in unserer Branche ist die Folge. Wir werden daher die Ausschöpfung des Rechtswegs unterstützen, um Klarheit in dieser Angelegenheit von grundsätzlicher Bedeutung zu erhalten“, so VDV-Eisenbahngeschäftsführer Martin Henke.

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