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Schweiz: Finanzierungsbeschluss ist da

20.04.16 (Schweiz, Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld

Der Bundesrat in der Schweiz hat die mittelfristige Finanzplanung für den regionalen Personenverkehr verabschiedet. Geplant ist, in den Jahren 2018 bis 2021 insgesamt 3,97 Milliarden Franken für S-Bahn-Angebote, Regionalzüge, regionale Buslinien und die weiteren Angebote einzusetzen. Der Bundesrat hat auf Basis seines Stoßrichtungsentscheids vom November 2015 die Stellungnahme zum entsprechenden Verpflichtungskredit eröffnet.

Die Nachfrage stieg seit 2007 um jeweils vier bis fünf Prozent pro Jahr. Damit den weiter steigenden Bedürfnissen Rechnung getragen werden kann, will der Bundesrat für die Jahre 2018 bis 2021 die Beiträge des Bundes weiter erhöhen. Mit einer Zunahme von durchschnittlich zwei Prozent pro Jahr gesteht der Bundesrat dem Regionalverkehr eine der höchsten Wachstumsraten bei den Bundesaufgaben zu. Dadurch wird die Inbetriebnahme neuer Angebote möglich, zu denen zum Beispiel die Linie Mendrisio-Varese und neue Elemente der S-Bahn im Aargau, Waadtland, in Zürich oder St. Gallen gehören.

Ebenso wird die Voraussetzung für eine weitere Modernisierung des Rollmaterials im Personenverkehr geschaffen. Mit der im Verpflichtungskredit festgelegten Wachstumsrate übernimmt der Bund einen wichtigen Teil der Mehrkosten, die 2018 bis 2021 im öffentlichen Verkehr erwartet werden. Die restlichen Kosten sollen durch Effizienzsteigerungen bei den Bahn- und Busunternehmen, von den Passagieren sowie durch die Kantone aufgefangen werden.

Der Anteil der Transportunternehmen soll mit einer effizienteren Organisation und einem effizienteren Betrieb, der Anteil der Kunden mit Billettpreis-Anpassungen erbracht werden, wobei der Umfang der Erhöhung in der Kompetenz der Transportunternehmen liegt. Heute bezahlen die Reisenden durchschnittlich rund fünfzig Prozent der entstehenden Kosten. Die anderen fünfzig Prozent werden je zur Hälfte von Bund und Kantonen getragen.

Mit dem Verpflichtungskredit 2018 bis 2021 werden die finanziellen Mittel für die öffentlichen Verkehrsmittel erstmals für eine Vier-Jahres-Periode festgelegt. Dies erhöht die Planungssicherheit für alle Beteiligten. Bisher waren die Kredite jeweils jährlich festgelegt worden. Insgesamt beläuft sich der beantragte Verpflichtungskredit für die Jahre 2018 bis 2021 auf 3,97 Milliarden Franken. Die Vernehmlassung zum Verpflichtungskredit für den RPV dauert bis zum 14. Juli 2016.

Der Bundesrat plant, die Botschaft an das Parlament noch im laufenden Jahr zu überweisen. Mittelfristig soll der regionale Personenverkehr neu gesteuert und finanziert werden. Dazu wird sich der Bundesrat ebenfalls im Verlaufe des Jahres 2016 äußern. Diese Mittel sind nicht zu verwechseln mit denen aus dem geschlossenen Infrastrukturfonds FABI. Dieser dient ausschließlich zur Finanzierung der Schieneninfrastruktur, sowohl für den Neubau als auch für den Erhalt. Die jetzt geplanten Summen dienen ausschließlich zur Abdeckung konsumtiver Kosten.

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