In der juristischen Auseinandersetzung zwischen der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) und dessen früheren stellvertretenden Bundesvorsitzenden Sven Grünwoldt hat das Landgericht Frankfurt am Main angeordnet, eine umfassende Beweisaufnahme durchzuführen. Diese soll im August des laufenden Jahres stattfinden. Dieser klagt gegen seine vom Bundesvorsitzenden Claus Weselsky vorangetriebene Abberufung und hält diese für nicht rechtskonform.