Ab kommendem Mittwoch gilt eine neue Regelung für die Kurzstrecke im VRR. Mit der Neuregelung der Kurzstrecke ist es möglich zwei Haltestellen mit der Stadtbahn oder Schwebebahn oder drei Haltestellen mit dem Bus zu fahren. Die Kurzstreckenpreise werden nicht geändert und bleiben zum Preis von 1,60 Euro im Barverkauf stabil.