Die kommunalen Kieler Verkehrsbetriebe dürfen weiterhin den öffentlichen Linienverkehr in der Stadt Kiel erbringen. Die Klage eines privaten Verkehrsunternehmers, der die Hälfte des Kieler Stadtverkehrs übernehmen wollte, hat das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht abgewiesen (Az. 3 A 73/17 und 3 A 2/17). Mit Hilfe der Rechtsanwaltskanzlei Becker Büttner Held bleibt das Unternehmen einziger Dienstleister.