Seit letzte Woche können Eisenbahnverkehrsunternehmen und zugelassene Antragsteller im grenzüberschreitenden Schienengüterverkehr neue Korridore in Anspruch nehmen: Die europäischen Schienengüterverkehrskorridore 3 „Scandinavian-Mediterranean“ und 8 „North Sea-Baltic“ sind in Betrieb. Sie sind Bestandteil der insgesamt neun auf Basis der Verordnung (EU) Nr. 913/2010 beschriebenen Güterverkehrskorridore, deren Ziel die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Qualität des grenzüberschreitenden Schienengüterverkehrs ist.